Paul-Ehrlich-Institut

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Test-Allergene für Epikutantests

Epikutantests (auch: Patch-Tests) zeigen, ob eine Kontaktallergie vorliegt. Hierzu werden auf der Haut der Patientin oder des Patienten die zu testenden Kontaktallergene mittels Testpflastern auf die Rückenhaut aufgebracht und nach mehreren Tagen die Hautreaktionen geprüft.

Resultate 176 bis 185 von insgesamt 185

Be­zeich­nung Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Vanillin 10%, Testsalbe

SmartPractice Europe GmbH

64a/90 28.02.1990

Vaseline, weiß 100%, Testsalbe

SmartPractice Europe GmbH

205a/90 08.10.1990

Wollwachsalkohole 30%, Testsalbe

SmartPractice Europe GmbH

PEI.D.03504.01.1 15.10.2012

Wollwachsalkoholsalbe 100%, Testsalbe

SmartPractice Europe GmbH

55a/87 11.05.1987

Ylang-ylang (I+II) Öl 10%, Testsalbe

SmartPractice Europe GmbH

PEI.D.04574.01.1 11.10.2023

Zimtaldehyd 1%, Testsalbe

SmartPractice Europe GmbH

PEI.D.03507.01.1 15.10.2012

Zimtalkohol 1%, Testsalbe

SmartPractice Europe GmbH

PEI.D.04734.01.1 23.12.2021

Zinkdibenzyldithiocarbamat 1%, Testsalbe

SmartPractice Europe GmbH

PEI.D.04735.01.1 02.01.2018

Zinkdiethyldithiocarbamat (ZDEC) 1%, Testsalbe

SmartPractice Europe GmbH

PEI.D.04629.01.1 23.12.2021

Zinn-II-chlorid (wasserfrei) 0,5%, Testsalbe

SmartPractice Europe GmbH

PEI.D.04529.01.1 14.12.2016

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 521 im BAnz AT 14.10.2024 B6.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European Public Assessment Report, Europäischer Öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 15.10.2024