Paul-Ehrlich-Institut

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts möchten wir gerne statistische Informationen vollständig anonymisiert erfassen und analysieren. Dürfen wir hierzu vorübergehend einen Statistik-Cookie setzen?

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widerrufen.

OK

Monoklonale Antikörper

Monoklonale Antikörper sind Antikörper, die von einer bestimmten Zelllinie gebildet werden und sich gegen ein identisches Epitop (Bestandteil des Antigens) richten. Bei monoklonalen Antikörpern handelt es sich meist um gentechnisch modifizierte Antikörper. Sie werden sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie und hier insbesondere bei der Immunsuppression und zur Krebstherapie eingesetzt.

Resultate 151 bis 160 von insgesamt 160

Be­zeich­nung Stoff- oder In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Rystiggo

Rozanolixizumab

UCB Pharma S.A., Belgien

EU/1/23/1780 05.01.2024

EPAR: Rystiggo

Uzpruvo

Ustekinumab

STADA Arzneimittel AG

EU/1/23/1784 05.01.2024

EPAR: Uzpruvo

Tizveni

Tislelizumab

BeiGene Ireland Limited

EU/1/24/1797 22.04.2024

EPAR: Tizveni

Zynyz

Retifanlimab

Incyte Biosciences Distribution B.V.

EU/1/24/1800 24.04.2024

EPAR: Zynyz

Pyzchiva

Ustekinumab

Samsung Bioepis NL B.V.

EU/1/24/1801 24.04.2024

EPAR: Pyzchiva

MabThera

Anti-CD20
Rituximab

Roche Registration Ltd.

EU/1/98/067/001-002 02.06.1998

EPAR: MabThera

Simulect

Anti-CD25
Basiliximab

Novartis

EU/1/98/084/001 09.10.1998

EPAR: Simulect

Remicade

Anti-TNF alpha
Infliximab

Janssen Biologics B.V.

EU/1/99/116/001 13.08.1999

EPAR: Remicade

Synagis

Anti-RS-Virus
Palivizumab

Abbott Laboratories, UK Ltd.

EU/1/99/117/001-002 13.08.1999

EPAR: Synagis

ReoPro

Fab Fragment eines monoklonalen Antikörpers zur intravenösen Anwendung

Kohlpharma GmbH

PEI.H.11834.01.1 05.12.2016

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024