Paul-Ehrlich-Institut

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Monoklonale Antikörper

Monoklonale Antikörper sind Antikörper, die von einer bestimmten Zelllinie gebildet werden und sich gegen ein identisches Epitop (Bestandteil des Antigens) richten. Bei monoklonalen Antikörpern handelt es sich meist um gentechnisch modifizierte Antikörper. Sie werden sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie und hier insbesondere bei der Immunsuppression und zur Krebstherapie eingesetzt.

Resultate 151 bis 160 von insgesamt 160

Be­zeich­nung Stoff- oder In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Entyvio

Vedolizumab

Takeda Pharma A/S

EU/1/14/923 22.05.2014

EPAR: Entyvio

Adcetris

Brentuximab vedotin

Takeda Pharma A/S, Dänemark

EU/1/12/794 25.10.2012

EPAR: Adcetris

Takhzyro

Lanadelumab

Takeda Pharmaceuticals International AG Ireland Branch

EU/1/18/1340 22.11.2018

EPAR: Takhzyro

Ajovy

Fremanezumab

Teva GmbH

EU/1/19/1358 28.03.2019

EPAR: Ajovy

Cinqaero

Reslizumab

Teva Pharmaceuticals Limited, UK-West-Yorkshire

EU/1/16/1125 16.08.2016

EPAR: Cinqaero

Evenity

Romosozumab

UCB Pharma S.A., Belgien

EU/1/19/1411 09.12.2019

EPAR: Evenity

Bimzelx

Bimekizumab

UCB Pharma S.A., Belgien

EU/1/21/1575 20.08.2021

EPAR: Bimzelx

Rystiggo

Rozanolixizumab

UCB Pharma S.A., Belgien

EU/1/23/1780 05.01.2024

EPAR: Rystiggo

Cimzia

Anti-TNF-alpha, Certolizumab-Pegol

UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien

EU/1/09/544/001-002 01.10.2009

EPAR: Cimzia

Evkeeza

Evinacumab

Ultragenyx Germany GmbH

EU/1/21/1551 17.06.2021

EPAR: Evkeeza

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024