Paul-Ehrlich-Institut

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Monoklonale Antikörper

Monoklonale Antikörper sind Antikörper, die von einer bestimmten Zelllinie gebildet werden und sich gegen ein identisches Epitop (Bestandteil des Antigens) richten. Bei monoklonalen Antikörpern handelt es sich meist um gentechnisch modifizierte Antikörper. Sie werden sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie und hier insbesondere bei der Immunsuppression und zur Krebstherapie eingesetzt.

Resultate 151 bis 160 von insgesamt 160

Be­zeich­nung Stoff- oder In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Xolair

anti-IgE
Omalizumab

Novartis Europharm Ltd.

EU/1/05/319/001-010 25.10.2005

EPAR: Xolair

Yervoy

Anti-CTLA-4
Ipilimumab

Bristol-Myers Squibb Pharma EEIG, UK

EU/1/11/698/001-002 13.07.2011

EPAR: Yervoy

Yuflyma

adalimumab

Celltrion Healthcare Hungary Kft., Ungarn

EU/1/20/1513 11.02.2021

EPAR: Yuflyma

Zercepac

Trastuzumab, Biosimilar

Accord Healthcare S.L.U., Spanien

EU/1/20/1456 27.07.2020

EPAR: Zercepac

Position des Paul-Ehrlich-Instituts zum Einsatz von Biosimilars

Zessly

Infliximab

Sandoz GmbH, A

EU/1/18/1280 18.05.2018

EPAR: Zessly

Zevalin

Anti-CD20
Ibritumomab
*-Tiuxetan

Schering AG

EU/1/03/264/001 16.01.2004

EPAR: Zevalin

Zinplava

Bezlotoxumab, monoklonaler Antikörper gegen Clostridium difficile

Merck Sharp & Dohme Limited, UK

EU/1/16/1156 18.01.2017

EPAR: Zinplava

Zirabev

Bevacizumab, Biosimilar

Pfizer Europe MA EEIG, Belgien

EU/1/18/1344 14.02.2019

EPAR: Zirabev

Position des Paul-Ehrlich-Instituts zum Einsatz von Biosimilars

Zynlonta

Ioncastuximab tesirine

Swedish Orphan Biovitrum AB

EU/1/22/1695 20.12.2022

EPAR: Zynlonta

Zynyz

Retifanlimab

Incyte Biosciences Distribution B.V.

EU/1/24/1800 24.04.2024

EPAR: Zynyz

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024