Paul-Ehrlich-Institut

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Biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte (TEP)

Ein biotechnologisch bearbeitetes Gewebeprodukt (tissue engineered product, TEP) ist ein biologisches Arzneimittel, das biotechnologisch bearbeitete Zellen oder Gewebe enthält oder aus ihnen besteht. Es dient der Regeneration, der Wiederherstellung oder zum Ersatz menschlichen Gewebes.

Be­zeich­nung Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­in­ha­ber Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­num­mer Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­da­tum Weitere Informationen

Holoclar

Holostem S.r.l., Italien

EU/1/14/987 17.02.2015

EPAR: Holoclar

Spherox

CO.DON GmbH

EU/1/17/1181 10.07.2017

EPAR: Spherox

BioSeed-C Autologes 3D-Chondrozytentransplantat, 28,8 Mio. Zellen pro Einheit

BioTissue Technologics GmbH

PEI.A.11485.01.1 04.06.2014

co.don chondrosphere, 10-70 Sphäroide/cm2, matrixassoziierte Zellen zur Implantation

CO.DON GmbH, Leipzig

PEI.A.11507.01.1 12.12.2013

NOVOCART 3D

TETEC AG

PEI.A.11511.01.1 29.08.2014 Rote-Hand-Brief: NOVOCART 3D - autologe Chondrozyten (19.10.2022)

t2c001, autologous bone marrow-derived progenitor cells

t2cure GmbH, Frankfurt

PEI.A.11517.01.1 31.03.2014

Obnitix

medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH

PEI.A.11748.01.1 24.08.2016

NOVOCART Inject

TETEC AG

PEI.A.11763.01.1 27.06.2016

MukoCell

Mukocell GmbH

PEI.A.12195.01.1 24.04.2024

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024