Paul-Ehrlich-Institut

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Fibrinkleber

Fibrinkleber (auch: Gewebekleber) ist ein Zweikomponentenkleber, der aus Komponenten der natürlichen Blutgerinnung und damit aus biologischem Material besteht. Werden die beiden Komponenten am Verabreichungsort zusammengeführt, bilden sie ein Blutgerinnsel.

Be­zeich­nung Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

VeraSeal

Instituto Grifols, S.A., E

EU/1/17/1239 10.11.2017

EPAR VeraSeal

TISSEEL 4ml

Baxter Deutschland GmbH

PEI.H.11728.02.1 22.08.2014

TISSEEL 2ml

Baxter Deutschland GmbH

PEI.H.11728.01.1 22.08.2014

TachoSil

Corza Medical GmbH

EU/1/04/277 08.06.2004

EPAR TachoSil

Schreiben von Takeda: TachoSil (Fibrinogen vom Menschen/Thrombin vom Menschen) (29.01.2016): neue Empfehlungen zur Reduzierung des Darmverschluss-Risikos

EVICEL

Omrix Biopharmaceuticals S.A.

EU/1/08/473 06.10.2008

EPAR EVICEL

Rote-Hand-Brief: Quixil / EVICEL Lösungen für Fibrinkleber (16.08.2010)

Rote-Hand-Brief: Evicel (07.12.2012)

Beriplast P Combi-Set 3 ml

CSL Behring GmbH

PEI.H.00322.03.1 11.08.1998

Beriplast P Combi-Set 1 ml

CSL Behring GmbH

PEI.H.00322.02.1 11.08.1998

Beriplast P Combi-Set 0,5 ml

CSL Behring GmbH

PEI.H.00322.01.1 11.08.1998

ARTISS

Baxter Deutschland GmbH

PEI.H.03593.01.1 05.03.2009

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024