Paul-Ehrlich-Institut

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts möchten wir gerne statistische Informationen vollständig anonymisiert erfassen und analysieren. Dürfen wir hierzu vorübergehend einen Statistik-Cookie setzen?

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widerrufen.

OK

Gerinnungsfaktoren

Gerinnungsfaktoren sind die Proteinbestandteile des Blutes, die der Blutgerinnung dienen.

Resultate 76 bis 89 von insgesamt 89

Be­zeich­nung Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Refixia

Novo Nordisk A/S, Denmark

EU/1/17/1193 02.06.2017

EPAR: Refixia

Riastap 1 g

CSL Behring GmbH

PEI.H.04771.01.1 03.12.2009 Rote-Hand-Brief: Haemocomplettan und Riastap (01.04.2019)

Rixubis

Baxter Innovations GmbH

EU/1/14/970 19.12.2014

EPAR: Rixubis

Veyvondi

Baxalta Innovations GmbH

EU/1/18/1298 31.08.2018

EPAR: Veyvondi

Vihuma

Octapharma AB, Stockholm

EU/1/16/1168 13.02.2017

EPAR: Vihuma

Voncento

CSL Behring GmbH

EU/1/13/857 12.08.2013

EPAR: Voncento

Wilate 450

OCTAPHARMA GmbH

PEI.H.01918.01.1 08.02.2005

Wilate 500

OCTAPHARMA GmbH

PEI.H.01918.03.1 22.12.2011

Wilate 900

OCTAPHARMA GmbH

PEI.H.01918.02.1 08.02.2005

Wilate 1000

EurimPharm Arzneimittel GmbH

PEI.H.12128.01.1 27.10.2021

Wilate 1000

OCTAPHARMA GmbH

PEI.H.01918.04.1 22.12.2011

WILLFACT 500 I.E.

LFB-Biomedicaments

PEI.H.03530.02.1 24.12.2014

WILLFACT 1000 I.E.

LFB-Biomedicaments

PEI.H.03530.01.1 15.05.2009

WILLFACT 2000 I.E.

LFB-Biomedicaments

PEI.H.03530.03.1 24.12.2014

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024