Paul-Ehrlich-Institut

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Gerinnungsfaktoren

Gerinnungsfaktoren sind die Proteinbestandteile des Blutes, die der Blutgerinnung dienen.

Resultate 76 bis 89 von insgesamt 89

Be­zeich­nung Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

OCTANINE F 500

OCTAPHARMA GmbH

10501a/97-2 07.09.2000

Beriplex P/N 1000

CSL Behring GmbH

10501a/95a 26.01.2013

Beriplex P/N 500

CSL Behring GmbH

10501a/95 21.02.1996

Octanate 1000

OCTAPHARMA GmbH

10500a/97-3 04.08.1998

Octanate 500

OCTAPHARMA GmbH

10500a/97-2 04.08.1998

Octanate 250

OCTAPHARMA GmbH

10500a/97-1 04.08.1998

Beriplex P/N 250

CSL Behring GmbH

10500a/95 21.02.1996

Alphanine 1000

Grifols Deutschland GmbH

6408.01.00 17.07.1985

Alphanine 500

Grifols Deutschland GmbH

6408.00.00 17.07.1985

IMMUNATE 1000 I.E.

Takeda GmbH

3854.03.00 20.10.1983

IMMUNATE 500 I.E.

Takeda GmbH

3854.02.00 20.10.1983

Haemate P 1000 I.E. FVIII / 2400 I.E. VWF

CSL Behring GmbH

2416.02.00 08.06.1982

Haemate P 500 I.E. FVIII / 1200 I.E. VWF

CSL Behring GmbH

2416.01.00 08.06.1982

Haemate P 250 I.E. FVIII / 600 I.E. VWF

CSL Behring GmbH

2416.00.00 08.06.1982

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 519 im BAnz AT 26.07.2024 B6.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.07.2024