Paul-Ehrlich-Institut

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Gerinnungsinhibitoren

Gerinnungsinhibitoren (auch: Anti-Koagulanzien) sind Proteine, die der Blutgerinnung entgegenwirken.

Be­zeich­nung Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Anbinex

Grifols Deutschland GmbH

7812.00.00 03.07.1986

AT III NF 500

Takeda GmbH

7208.02.00 18.09.1986

AT III NF 1000

Takeda GmbH

7208.03.00 18.09.1986

ATenativ

OCTAPHARMA GmbH

4310.00.00 14.05.1984

Berinert 500

Haemato Pharm GmbH

PEI.H.12103.01.1 27.04.2021

Berinert 500

CC-Pharma GmbH

PEI.H.12113.01.1 19.05.2021

Berinert 500

Orifarm GmbH

PEI.H.12110.02.1 25.05.2021

Berinert 500

CSL Behring GmbH

294.00.00 23.07.1984

Berinert 1500

Orifarm GmbH

PEI.H.12110.01.1 25.05.2021

Berinert 1500

CLS Behring GmbH

294.01.00 10.02.2015

Berinert 2000

CLS Behring GmbH

294.02.00 29.01.2018

Berinert 3000

CLS Behring GmbH

294.03.00 29.01.2018

CEPROTIN

Takeda Manufacturing Austria AG (TMAG)

EU/1/01/190 16.07.2001

EPAR Ceprotin

Cinryze

Takeda Manufacturing Austria AG

EU/1/11/688 15.06.2011

EPAR: Cinryze

Kybernin P 500

CSL Behring GmbH

13101.00.00 07.03.1988

Kybernin P 1000

CSL Behring GmbH

13101.01.00 07.03.1988

Ruconest

Pharming Group N.V., 2333 CR Leiden, Niederlande

EU/1/10/641 28.10.2010

EPAR: Ruconest

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024