Paul-Ehrlich-Institut

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Gefäße

In diese Gruppe von Arzneimitteln gehören die unterschiedlichen Abschnitte der Blutgefäße oder der Gewebe aus Blutgefäßen des menschlichen Körpers, die transplantiert werden können.

Be­zeich­nung Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­in­ha­ber Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­num­mer Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­da­tum Weitere Informationen

Human Vascular Tissue, cryopreserved, BST Barcelona / ETB-BISLIFE

Stichting ETB-BISLIFE, NL

PEI.G.04125.01.1 06.02.2012

Human Vascular Tissue, cryopreserved, ETB-BISLIFE

Stichting ETB-BISLIFE, NL

PEI.G.04131.01.1 03.02.2012

Human-Blutgefäß, kryokonserviert, Charité

Charité – Universitätsmedizin Berlin

PEI.G.04021.01.1 23.12.2011

Humane Gefäße, kryokonserviert, Europäische Herzklappenbank Brüssel

European Homograft Bank (E.H.B.), Brüssel

PEI.B.04099.01.1 15.01.2012

Humanes Blutgefäß, kryokonserviert, HDZ-NRW (hgefkryo HDZ NRW)

Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen

PEI.G.03712.01.1 23.12.2011

Humanes Blutgefäß, kryokonserviert, KVGB, Charité

Charité - Universitätsmedizin Berlin KöR - Institut für Transfusions-medizin, Universitäts-gewebebank (UGB)

PEI.G.04106.01.1 12.01.2012

Humanes Gefäß, kryokonserviert, Hannover-DGFG

Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation – Gemeinnützige Gesellschaft mbH – (DGFG), Hannover

PEI.G.04020.01.1 23.12.2011

Zellfreie humane Aorta, Arise AT

corlife oHG, Hannover

PEI.G.11996.01.1 01.07.2019

Zellfreier humaner Truncus pulmonalis, Espoir TP

corlife oHG, Hannover

PEI.G.11932.01.1 14.08.2018

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 519 im BAnz AT 26.07.2024 B6.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.07.2024