Paul-Ehrlich-Institut

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Herzklappen

Herzklappen sind Bestandteile des Herzens und erfüllen eine Ventilfunktion. Sie verhindern den Rückstrom des Blutes.

Be­zeich­nung Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­in­ha­ber Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­num­mer Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­da­tum Weitere Informationen

Human Heart Valve, cryopreserved, BST Barcelona / ETB-BISLIFE

Stichting ETB-BISLIFE, NL

PEI.G.04129.01.1 06.02.2012

Human Heart Valve, cryopreserved, ETB-BISLIFE

Stichting ETB-BISLIFE, NL

PEI.G.04132.01.1 03.02.2012

Humane Herzklappen, kryokonserviert, Europäische Herzklappenbank Brüssel

European Homograft Bank (E.H.B.), Brüssel

PEI.B.04076.01.1 15.01.2012

Humane Semilunarklappe, kryokonserviert, Hannover-DGFG

Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation – Gemeinnützige Gesellschaft mbH – (DGFG), Hannover

PEI.G.03954.01.1 23.12.2011

Humane Semilunarklappe, kryokonserviert, HDZ-NRW (hseklkryo HDZ NRW)

Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen

PEI.G.03713.01.1 23.12.2011

Humane Semilunarklappe, kryokonserviert, KVGB, Charité

Charité - Universitätsmedizin Berlin KöR - Institut für Transfusions-medizin, Universitäts-gewebebank (UGB)

PEI.G.04105.01.1 23.12.2011

Zellfreie humane Aortenklappe, Arise AV

corlife oHG

PEI.G.11766.01.1 22.07.2015

Zellfreie humane Pulmonalklappe, Espoir PV

corlife oHG

PEI.G.11634.01.1 29.08.2013

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 519 im BAnz AT 26.07.2024 B6.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.07.2024