Gelbfieber-Impfstoffe
Gelbfieber-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem Gelbfieber-Virus, einem RNA-Virus aus der Familie der Flaviviren.
Bezeichnung
|
Zulassungsinhaber
|
Impfstoffart
|
Zulassungsnummer
|
Zulassungsdatum
|
Weitere Informationen
|
Stamaril
|
Gelbfieber-Impfstoff
(Lebendvirusimpfstoff)
Verwendung ab einem Lebensalter von 9 Monaten / Use from an age of 9 months
|
EURIM-PHARM Arzneimittel GmbH
|
Mono |
PEI.H.11467.01.1 |
18.05.2011 |
PharmNet.Bund
Parallelimport
|
Stamaril
|
Gelbfieber-Impfstoff
(Lebendvirusimpfstoff)
Verwendung ab einem Lebensalter von 9 Monaten / Use from an age of 9 months
|
EMRA-MED Arzneimittel GmbH
|
Mono |
PEI.H.11682.01.1 |
20.06.2013 |
PharmNet.Bund
Parallelimport
|
Stamaril
|
Gelbfieber-Impfstoff
(Lebendvirusimpfstoff)
Verwendung ab einem Lebensalter von 9 Monaten / Use from an age of 9 months
|
kohlpharma GmbH
|
Mono |
PEI.H.11656.01.1 |
25.04.2013 |
PharmNet.Bund
Parallelimport
|
Stamaril
|
Gelbfieber-Impfstoff
(Lebendvirusimpfstoff)
Verwendung ab einem Lebensalter von 9 Monaten / Use from an age of 9 months
|
Orifarm GmbH
|
Mono |
PEI.H.11965.01.1 |
24.05.2023 |
Parallelimport
|
Stamaril
|
Gelbfieber-Impfstoff
(Lebendvirusimpfstoff)
Verwendung ab einem Lebensalter von 9 Monaten / Use from an age of 9 months
|
CC Pharma GmbH
|
Mono |
PEI.H.12188.01.1 |
20.03.2024 |
PharmNet.Bund
Parallelimport
|
Stamaril
|
Gelbfieber-Impfstoff
(Lebendvirusimpfstoff)
Verwendung ab einem Lebensalter von 9 Monaten / Use from an age of 9 months
|
Sanofi Winthrop Industrie
|
Mono |
178a/94 |
08.02.1996 |
PharmNet.Bund
|
Haftungsausschluss
Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.
Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).
Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.
Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 527 im BAnz AT 12.03.2025 B3.
Gebrauchs- und Fachinformationen
Wenn die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European Public Assessment Report, Europäischer Öffentlicher Bewertungsbericht).
Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.