Paul-Ehrlich-Institut

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RSV-Impfstoffe

RSV-Impfstoffe schützen vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus, das die Atemwege befällt. Die Krankheitszeichen nach einer Infektion sind in den meisten Fällen ähnlich wie bei einer Erkältung.

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Impf­stoff­art Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Abrysvo

Respiratorischer Synzytial-Virus-Impfstoff (rekombinant)

Verwendung ab einem Lebensalter von 60 Jahren / Use from 60 years of age onwards

Verwendung bei schwangeren Personen zum Schutz des Säuglings ab der Geburt bis zu einem Alter von 6 Monaten / Use in pregnant persons to protect the infant from birth to 6 months of age

Pfizer Europe MA EEIG, Belgien

Bivalent EU/1/23/1752 23.08.2023

EPAR: Abrysvo

Arexvy

Respiratorischer Synzytial-Virus-Impfstoff (rekombinant, adjuvantiert)

Verwendung ab einem Lebensalter von 60 Jahren / Use from 60 years of age onwards

GlaxoSmithKline Biologicals S.A.

Mono EU/1/23/1740 06.06.2023

EPAR: Arexvy

mResvia

Respiratorisches-Synzytial-Virus-mRNA-Impfstoff

Verwendung ab einem Lebensalter von 60 Jahren / Use from 60 years of age onwards

Moderna Biotech Spain S.L.

Mono EU/1/24/1849 22.08.2024

EPAR: mResvia

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 528 im BAnz AT 25.04.2025 B4.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European Public Assessment Report, Europäischer Öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 25.04.2025