RSV-Impfstoffe
RSV-Impfstoffe schützen vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus, das die Atemwege befällt. Die Krankheitszeichen nach einer Infektion sind in den meisten Fällen ähnlich wie bei einer Erkältung.
Bezeichnung
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Zulassungsinhaber
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Impfstoffart
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Zulassungsnummer
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Zulassungsdatum
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Weitere Informationen
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Abrysvo
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Respiratorischer Synzytial-Virus-Impfstoff (rekombinant)
Verwendung ab einem Lebensalter von 60 Jahren / Use from 60 years of age onwards
Verwendung bei schwangeren Personen zum Schutz des Säuglings ab der Geburt bis zu einem Alter von 6 Monaten / Use in pregnant persons to protect the infant from birth to 6 months of age
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Pfizer Europe MA EEIG, Belgien
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Bivalent |
EU/1/23/1752 |
23.08.2023 |
EPAR: Abrysvo
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Arexvy
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Respiratorischer Synzytial-Virus-Impfstoff (rekombinant, adjuvantiert)
Verwendung ab einem Lebensalter von 60 Jahren / Use from 60 years of age onwards
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GlaxoSmithKline Biologicals S.A.
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Mono |
EU/1/23/1740 |
06.06.2023 |
EPAR: Arexvy
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mResvia
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Respiratorisches-Synzytial-Virus-mRNA-Impfstoff
Verwendung ab einem Lebensalter von 60 Jahren / Use from 60 years of age onwards
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Moderna Biotech Spain S.L.
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Mono |
EU/1/24/1849 |
22.08.2024 |
EPAR: mResvia
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Haftungsausschluss
Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.
Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).
Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.
Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 524 im BAnz AT 16.12.2024 B10.
Gebrauchs- und Fachinformationen
Wenn die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European Public Assessment Report, Europäischer Öffentlicher Bewertungsbericht).
Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.