Paul-Ehrlich-Institut

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Stammzellzubereitungen

Hämatopoetische Stammzellen (Blutstammzellen) sind für die Neubildung von Blutzellen mit ihren verschiedenen Aufgaben, wie z.B. Sauerstofftransport, Wundverschluss, Immunabwehr verantwortlich.

Hämatopoetische Stammzellzubereitungen werden entweder aus dem Blutkreislauf, aus dem Knochenmark oder aus Nabelschnurblut gewonnen und in einer gerinnungshemmenden Lösung aufgenommen. Sie werden frisch angewendet oder bei Temperaturen unter -140°C tiefgefroren, wobei für eine Stammzelltransplantation patienteneigene (autologe) oder von einem Spender gewonnene (allogene) Stammzellenzubereitungen verwendet werden können.

Resultate 1 bis 25 von insgesamt 355

Be­zeich­nung Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­in­ha­ber Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­num­mer Be­scheid­da­tum Weitere Informationen

Stammzellzubereitung und Kryokonservierung aus autologem peripherem Blut WPK

Westpfalz-Klinikum GmbH

PEI.G.03688.01.1 14.12.2011

Nabelschnurblut VITA 34-1 (gerichtet allogen)

Vita 34 AG

PEI.G.04318.01.1 02.08.2011

Autologes Nabelschnurblut VITA 34-1

VITA 34 AG

PEI.G.03988.01.1 19.01.2012

Nabelschnurblut VITA 34-2 (gerichtet allogen)

Vita 34 AG

PEI.G.04318.02.1 02.08.2011

Cord Blood VITA 34 - 5

Vita 34 AG

PEI.H.00601.01.1 14.10.2006

Autologes Nabelschnurblut VITA 34-2/3

VITA 34 AG

PEI.G.03988.02.1 19.01.2012

Cord Blood VITA 34 mini

Vita 34 AG

PEI.H.00601.03.1 20.12.2007

Cord Blood VITA 34 - 2,5

Vita 34 AG

PEI.H.00601.02.1 14.10.2006

Allogene hämatopoetische Stammzellzubereitung aus Knochenmark GÖ [Warszawa - Polen]

Universitätsmedizin Göttingen

PEI.B.12014.01.1 05.06.2019

HPC-A auto GÖ kryo

Universitätsmedizin Göttingen

PEI.G.04091.01.1 04.07.2011

Allogene hämatopoetische Stammzellzubereitung aus Knochenmark GÖ [Gliwice - Polen]

Universitätsmedizin Göttingen

PEI.B.11970.01.1 07.05.2018

HPC-A auto GÖ selek kryo

Universitätsmedizin Göttingen

PEI.G.04091.02.1 04.07.2011

Humane allogene Blutstammzellen HPC kryokonserviert (PBSZallo)

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

PEI.G.03870.02.1 31.10.2011

Humane autologe Blutstammzellen HPC (PBSZauto)

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

PEI.G.03869.01.1 31.10.2011

Humane allogene Blutstammzellen HPC frisch (PBSZallo)

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

PEI.G.03870.01.1 31.10.2011

TCRαβ/CD19-depletierte alloPBSC SZTWü

Universitätsklinikum Würzburg

PEI.G.12000.01.1 31.03.2020

Allogene Stammzellen aus Knochenmark nach MNC-Anreicherung SZTWü

Universitätsklinikum Würzburg

PEI.G.11557.03.1 05.06.2012

CD34-selektionierte allogene Stammzellen aus peripherem Blut SZTWü

Universitätsklinikum Würzburg

PEI.G.04293.03.1 15.12.2011

Kryokonservierte allogene Stammzellen aus peripherem Blut SZTWü

Universitätsklinikum Würzburg

PEI.G.04293.02.1 15.12.2011

Autologe Stammzellen aus Knochenmark nach Volumenreduktion SZTWü

Universitätsklinikum Würzburg

PEI.G.11558.02.1 05.06.2012

Allogene Stammzellen aus Knochenmark nach Plasmadepletion SZTWü

Universitätsklinikum Würzburg

PEI.G.11557.02.1 05.06.2012

CD34-selektionierte autologe Stammzellen aus peripherem Blut SZTWü

Universitätsklinikum Würzburg

PEI.G.04294.02.1 30.11.2011

Allogene humane Blutstammzellen (UKW) - kryokonserviert

Universitätsklinikum Würzburg

PEI.G.03667.02.1 12.10.2011

CD34-selektionierte kryokonservierte allogene Stammzellen aus peripherem Blut SZTWü

Universitätsklinikum Würzburg

PEI.G.04293.04.1 15.12.2011

Kryokonservierte allogene Stammzellen aus Knochenmark nach MNC-Anreicherung SZTWü

Universitätsklinikum Würzburg

PEI.G.11557.04.1 05.06.2012

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 519 im BAnz AT 26.07.2024 B6.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.07.2024