Paul-Ehrlich-Institut

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts möchten wir gerne statistische Informationen vollständig anonymisiert erfassen und analysieren. Dürfen wir hierzu vorübergehend einen Statistik-Cookie setzen?

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widerrufen.

OK

Immunologische Arzneimittel für Schweine

Für Schweine sind immunologische Tierarzneimittel, darunter Impfstoffe, zugelassen.

Resultate 76 bis 83 von insgesamt 83

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Tier­art Weitere Informationen

Suvaxyn M. hyo

Enzootische Pneumonie

Zoetis Deutschland GmbH

175a/92 03.06.1994 Schwein

Suvaxyn MH-One

Enzootische Pneumonie

Zoetis Deutschland GmbH

PEI.V.02689.01.1 01.04.2005 Schwein, Mastschwein

Suvaxyn PRRS MLV

PRRS

Zoetis Belgium S.A., Belgien

EU/2/17/215/001-003 24.08.2017 Schwein

EPAR: Suvaxyn PRRS MLV

Syvac Ery Parvo

Parvovirose, Rotlauf

Laboratorios Syva, S.A., Spanien

PEI.V.12131.01.1 21.09.2022 Schwein

UNISTRAIN PRRS

PRRS

Laboratorios Hipra S.A., Spanien

PEI.V.11596.01.1 13.03.2013 Schwein

VEPURED

Ödemkrankheit

Laboratorios Hipra, S.A., Spanien

EU/2/17/214/001-005 17.08.2017 Schwein

EPAR: VEPURED

Versiguard Rabies

Tollwut

Zoetis Deutschland GmbH

PEI.V.03351.01.1 03.05.2006 Hund, Katze, Frettchen, Pferd, Schwein, Ziege, Schaf, Rind

Zylexis

Paramunisierung, Stimulierung unspezifischer Immunmechanismen

Zoetis Deutschland GmbH

PEI.V.02388.01.1 05.11.2001 Hund, Katze, Pferd, Rind, Schwein

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024