Paul-Ehrlich-Institut

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Immunologische Arzneimittel für Schweine

Für Schweine sind immunologische Tierarzneimittel, darunter Impfstoffe, zugelassen.

Resultate 76 bis 85 von insgesamt 85

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Tier­art Weitere Informationen

Porcilis Lawsonia

Lawsonia intracellularis-Infektion

Intervet Deutschland GmbH

PEI.V.11983.01.1 19.09.2019 Schwein

BIOSUIS Salm

Salmonellen-Infektion

Bioveta, a.s., Tschechien

PEI.V.11984.01.1 23.08.2019 Schwein

Porcilis Lawsonia ID

Lawsonia intracellularis-Infektion

Intervet Deutschland GmbH

PEI.V.12022.01.1 04.01.2021 Schwein

Suiseng Coli / C

E. coli-Infektion, Clostridien-Infektion

Laboratorios Hipra S.A., Spanien

PEI.V.12026.01.1 01.04.2020 Schwein

Ingelvac Ery

Rotlauf

Laboratorios Syva, S.A.U., Spanien

PEI.V.12041.01.1 30.04.2021 Schwein

BIOSUIS ParvoEry

Rotlauf, Parvovirose

Bioveta, a.s., Tschechien

PEI.V.12091.01.1 23.06.2021 Schwein

Suigen Rota Coli

E. coli-Infektion, Rotavirus-Infektion

Virbac S.A., Frankreich

PEI.V.12117.01.1 13.06.2021 Schwein

Syvac Ery Parvo

Parvovirose, Rotlauf

Laboratorios Syva, S.A., Spanien

PEI.V.12131.01.1 21.09.2022 Schwein

Suigen APP 2, 9, 11

Actinobazillus pleuropneumonie

VIRBAC, Frankreich

PEI.V.12153.01.1 12.06.2023 Schwein

Suigen Entero 3

E. coli-Infektion, Rotavirus-Infektion, Clostridien-Infektion

Bioveta a.s., Tschechien

PEI.V.12174.01.1 29.04.2024 Schwein

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 519 im BAnz AT 26.07.2024 B6.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.07.2024