Paul-Ehrlich-Institut

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Immunologische Arzneimittel für Schweine

Für Schweine sind immunologische Tierarzneimittel, darunter Impfstoffe, zugelassen.

Resultate 76 bis 85 von insgesamt 85

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Tier­art Weitere Informationen

Porcilis Parvo

Parvovirose

Intervet Deutschland GmbH

211a/94 04.11.1998 Schwein

Suvaxyn M. hyo

Enzootische Pneumonie

Zoetis Deutschland GmbH

175a/92 03.06.1994 Schwein

VEPURED

Ödemkrankheit

Laboratorios Hipra, S.A., Spanien

EU/2/17/214/001-005 17.08.2017 Schwein

EPAR: VEPURED

Suiseng Diff/A

Clostridien-Infektion (Clostridioides difficile, Clostridium perfringens)

Laboratorios Hipra, S.A., Spanien

EU/2/21/278 07.12.2021 Schwein

EPAR: Suiseng Diff/A

Suigen APP 2, 9, 11

Actinobazillus pleuropneumonie

VIRBAC, Frankreich

PEI.V.12153.01.1 12.06.2023 Schwein

Brucellin Aquilón

Hauttest zur Diagnose einer Brucella-Infektion

Aquilón Cyl S.L., Spanien

EU/2/22/291/001 26.01.2023 Schwein

EPAR: Brucellin Aquilón

Suigen Entero 3

E. coli-Infektion, Rotavirus-Infektion, Clostridien-Infektion

Bioveta a.s., Tschechien

PEI.V.12174.01.1 29.04.2024 Schwein

Progressis

PRRS

Ceva Tiergesundheit GmbH

PEI.V.01709.01.1 28.11.2000 Schwein, Jungsau, Zuchtsau

M+PAC

Enzootische Pneumonie

Intervet Deutschland GmbH

PEI.V.03209.01.1 23.12.2004 Schwein, Mastschwein

Suvaxyn MH-One

Enzootische Pneumonie

Zoetis Deutschland GmbH

PEI.V.02689.01.1 01.04.2005 Schwein, Mastschwein

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 519 im BAnz AT 26.07.2024 B6.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.07.2024