Paul-Ehrlich-Institut

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Immunologische Arzneimittel für Schweine

Für Schweine sind immunologische Tierarzneimittel, darunter Impfstoffe, zugelassen.

Resultate 76 bis 83 von insgesamt 83

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Tier­art Weitere Informationen

Porcilis Ery+Parvo+Lepto

Rotlauf, Parvovirose, Leptospirose

Intervet Deutschland GmbH

PEI.V.11798.01.1 31.08.2016 Schwein

SALMOPORC

Salmonellen-Infektion

Ceva Tiergesundheit GmbH

PEI.V.02340.01.1 25.07.2002 Schwein

BIOSUIS Salm

Salmonellen-Infektion

Bioveta, a.s., Tschechien

PEI.V.11984.01.1 23.08.2019 Schwein

RESPIPORC FLUpan H1N1

Schweineinfluenza

CEVA Santé Animale

EU/2/17/209/001-002 17.05.2017 Schwein

EPAR: Respiporc Flupan H1N1

RESPIPORC Flu 3

Schweineinfluenza

CEVA Santé Animale

EU/2/09/103/001-006 14.01.2010 Schwein

EPAR: Respiporc Flu 3

Versiguard Rabies

Tollwut

Zoetis Deutschland GmbH

PEI.V.03351.01.1 03.05.2006 Hund, Katze, Frettchen, Pferd, Schwein, Ziege, Schaf, Rind

Geflügeltuberkulin - PPD

Tuberkulin zur Diagnose der Geflügeltuberkulose + Simultanprobe Rind + andere Haussäuger

WdT - Wirtschafts­genossenschaft Deutscher Tierärzte eG

488a/85 28.06.2007 Geflügel, Hund, Pute, Rind, Schaf, Schwein, Taube, Ziege

Rindertuberkulin - PPD

Tuberkulin zur Diagnose der Rinder­tuberkulose beim Rind und anderen Haus­säugern

WdT - Wirtschafts­genossen­schaft Deutscher Tierärzte eG

458a/85 28.06.2007 Hund, Rind, Schaf, Schwein, Ziege

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024