Paul-Ehrlich-Institut

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts möchten wir gerne statistische Informationen vollständig anonymisiert erfassen und analysieren. Dürfen wir hierzu vorübergehend einen Statistik-Cookie setzen?

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widerrufen.

OK

Immunologische Arzneimittel für Schweine

Für Schweine sind immunologische Tierarzneimittel, darunter Impfstoffe, zugelassen.

Resultate 76 bis 83 von insgesamt 83

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Tier­art Weitere Informationen

Ingelvac Aujeszky MLV plus

Aujeszky'sche Krankheit

Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH

320a/93 19.07.1997 Schwein

Porcilis Begonia Diluvac

Aujeszky'sche Krankheit

Intervet Deutschland GmbH

81a/91 20.09.2004 Schwein

Suvaxyn Aujeszky 783 + o/w

Aujeszky'sche Krankheit

Zoetis Belgium S.A., Belgien

EU/2/98/009/001-006 10.08.1998 Schwein

EPAR Suvaxyn Aujeszky

Porcilis Begonia Unisolve

Aujeszky'sche Krankheit

Intervet Deutschland GmbH

53a/95 02.05.1995 Schwein

Coglapix

Actinobazillus pleuropneumonie

Ceva Tiergesundheit GmbH

PEI.V.11731.01.1 12.10.2015 Schwein

Porcilis APP

Actinobazillus Pleuropneumonie

Intervet Deutschland GmbH

210a/94 02.01.1996 Schwein

Suigen APP 2, 9, 11

Actinobazillus pleuropneumonie

VIRBAC, Frankreich

PEI.V.12153.01.1 12.06.2023 Schwein

Suivac APP

Actinobacillus Pleuropneumonie

ChemVet DK A/S, Dänemark

PEI.V.11863.01.1 01.09.2016 Schwein

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024