Paul-Ehrlich-Institut

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Immunologische Arzneimittel für Ziegen

Für Ziegen sind immunologische Tierarzneimittel, darunter Impfstoffe, zugelassen.

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Tier­art Weitere Informationen

Aftopur AlSap

Maul- und Klauenseuche

Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH

BFAV-B 366 17.12.2003 Rind, Schaf, Ziege

Aftopur DOE

Maul- und Klauenseuche

Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH

BFAV-B 367 17.12.2003 Rind, Schaf, Ziege, Schwein

Coxevac

Q-Fieber

CEVA Sante Animale, Frankreich

EU/2/10/110/001-002 30.09.2010 Rind, Ziege

EPAR: Coxevac

Decivac FMD DOE

Maul- und Klauenseuche

Intervet Deutschland GmbH

BFAV-MKS/2/2000 31.07.2000 Rind, Schaf, Schwein, Ziege

Geflügeltuberkulin - PPD

Tuberkulin zur Diagnose der Geflügeltuberkulose + Simultanprobe Rind + andere Haussäuger

WdT - Wirtschafts­genossenschaft Deutscher Tierärzte eG

488a/85 28.06.2007 Geflügel, Hund, Pute, Rind, Schaf, Schwein, Taube, Ziege

Rindertuberkulin - PPD

Tuberkulin zur Diagnose der Rinder­tuberkulose beim Rind und anderen Haus­säugern

WdT - Wirtschafts­genossen­schaft Deutscher Tierärzte eG

458a/85 28.06.2007 Hund, Rind, Schaf, Schwein, Ziege

Versiguard Rabies

Tollwut

Zoetis Deutschland GmbH

PEI.V.03351.01.1 03.05.2006 Hund, Katze, Frettchen, Pferd, Schwein, Ziege, Schaf, Rind

VIMCO

Mastitis

Laboratorios Hipra S.A., Spanien

PEI.V.11930.01.1 23.01.2018 Schaf, Ziege

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 518 im BAnz AT 26.06.2024 B7.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.06.2024