Paul-Ehrlich-Institut

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts möchten wir gerne statistische Informationen vollständig anonymisiert erfassen und analysieren. Dürfen wir hierzu vorübergehend einen Statistik-Cookie setzen?

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widerrufen.

OK

Weitere Arzneimittel für den Menschen

Arzneimittel in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts, die keiner Arzneimittelgruppe zugeordnet sind.

Resultate 26 bis 30 von insgesamt 30

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Impf­stoff­art Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Broncho-Vaxom Erwachsene, Kapseln

Multibacterial Lysat

Pro­phylaxe und Therapie rezi­divierende Infekte der oberen Luft­wege

MPA Pharma GmbH

weitere 62a/97 13.10.1997

Gynatren

Inaktivierte Keime spezifizierter Lactobacillus-Stämme

Anwendung bei wiederkehrenden unspezifischen bakteriellen Scheidenentzündungen und Trichomoniasis

Strathmann GmbH & Co. KG

weitere 52a/82 27.01.1983

Broncho-Vaxom 7 mg

lyophilisierte Bakterienlysate

Prophylaxe bei rezidivierenden Atemwegsinfektionen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren

OMEDICAMED Unipessoal Lda

weitere 35a/83 26.09.1983

Broncho-Vaxom Kinder (3,5 mg Kapseln)

lyophilisierte Bakterienlysate

Prophylaxe bei rezidivierenden Atemwegsinfektionen bei Kindern ab 1 Jahr bis 12 Jahren

OMEDICAMED Unipessoal Lda

weitere 34a/83 26.09.1983

Strovac

Inaktivierte Keime spezifizierter Enterobakterien

Anwendung bei wiederkehrenden Harnwegsinfektionen bakterieller Herkunft

Strathmann GmbH & Co. KG

weitere 16a/84a 12.07.1984

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 519 im BAnz AT 26.07.2024 B6.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.07.2024