Paul-Ehrlich-Institut

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Weitere Arzneimittel für den Menschen

Arzneimittel in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts, die keiner Arzneimittelgruppe zugeordnet sind.

Resultate 26 bis 30 von insgesamt 30

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Impf­stoff­art Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Booster-Gynatren

Inaktivierte Keime spezifizierter Lactobacillus-Stämme

Anwendung bei wiederkehrenden unspezifischen bakteriellen Scheidenentzündungen und Trichomoniasis

Strathmann GmbH & Co. KG

weitere PEI.H.03325.01.1 31.05.2006

BCGepha 100 mg

Immunstimmulanzien

APOGEPHA Arzneimittel GmbH

weitere PEI.H.12169.01.1 22.05.2023

BCG-medac

BCG zur Immun­stimulation

Therapie des ober­flächlichen Harn­blasen­tumors

medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH

weitere 151a/92 06.05.1993

BCG medac

L03AX03 Immun­stimulans

Therapie des ober­flächlichen Harn­blasen­tumors

CC-Pharma GmbH

weitere PEI.H.03580.01.1 28.07.2010

BCG Apogepha 100 mg

L03AX03 Immun­stimulans

Therapie des ober­flächlichen Harn­blasen­tumors

APOGEPHA Arzneimittel GmbH

weitere PEI.H.12057.01.1 01.08.2022

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 519 im BAnz AT 26.07.2024 B6.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 26.07.2024