Paul-Ehrlich-Institut

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ZEPAIFAQFrequently Asked Questions

Pandemiebereitschaftsverträge

Was sind Pandemiebereitschaftsverträge?

Über die Pandemiebereitschaftsverträge (PBV) stellt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) des Paul-Ehrlich-Instituts, im Pandemiefall eine schnelle und ausreichende Impfstoffversorgung für die deutsche Bevölkerung sicher. Mit folgenden pharmazeutischen Unternehmen bestehen Pandemiebereitschaftsverträge:

  • BioNTech
  • IDT Biologika
  • Wacker/Corden Pharma

Die schriftliche Unterzeichnung der PBV erfolgte am 03.05.2022. Die PBV gewähren der Bundesrepublik Deutschland im Pandemiefall den Zugriff auf die Impfstoffproduktionskapazitäten der Unternehmen. So trifft die Bundesrepublik Deutschland Vorsorge für den Fall von Engpasssituationen.

Welche Aufgaben übernehmen die Unternehmen, die die Pandemiebereitschaftsverträge unterzeichnet haben?

Die Unternehmen haben sich vertraglich verpflichtet, alle wesentlichen Herstellungsschritte der Pandemie-Impfstoffe in Deutschland durchzuführen und Produktionskapazitäten jederzeit auf Abruf vorzuhalten. Es muss dabei sichergestellt sein, dass im Fall einer akuten Bedarfssituation kurzfristig die Impfstoffherstellung hochgefahren werden kann. Dazu gelten konkrete Anforderungen, insbesondere bezüglich der Verfügbarkeit von wichtigen Ausgangsstoffen, Herstellungslinien und Personal. Diese Anforderungen sind im vertraglich vereinbarten Pandemiebereitschaftsplan definiert. Die Einhaltung wird während der gesamten Vertragslaufzeit vom Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) überwacht. Seitens des Vertragspartners vorgebrachte Anpassungen des Plans prüft und genehmigt das ZEPAI.

Welche Laufzeit haben die Pandemiebereitschaftsverträge?

Die Laufzeit der Pandemiebereitschaftsverträge (PBV) begann im April 2022, als die Zuschläge für die Pandemiebereitschaftskonzepte im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens erteilt wurden. Die anfängliche Laufzeit beträgt fünf Jahre, wenn ein Unternehmen bereits pandemiebereit ist. Dieser Laufzeit geht eine Qualifizierungsphase von maximal zwei Jahren voraus, falls die Firmen noch nicht pandemiebereit sind und zuerst alle Voraussetzungen für die Pandemiebereitschaft schaffen müssen. Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen bis zu dreimal um ein weiteres Jahr verlängert werden. So ergibt sich eine maximal mögliche Vertragslaufzeit der einzelnen PBV im Pandemiebereitschaftszustand von insgesamt acht Jahren.

Welche Aufgabe übernimmt das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika bei den Pandemiebereitschaftsverträgen?

Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) ist für das Management der Pandemiebereitschaftsverträge verantwortlich. Es stellt sicher, dass die Vertragsanforderungen von den Unternehmen erfüllt werden. Dabei auditiert es die von den Unternehmen erstellten Pandemiebereitschaftspläne, überwacht die Implementierung und bewertet, ob ein Unternehmen pandemiebereit ist und in die Pandemiebereitschaftsphase eintreten kann.

Im Pandemiefall zählen auch die Lagerung und die bundesweite Distribution der Pandemie-Impfstoffe zu den Aufgaben des ZEPAI.

Welche Impfstoffplattformtechnologien und wie viele Impfstoffdosen decken die Pandemiebereitschaftsverträge ab?

Die Pandemiebereitschaftsverträge decken zwei verschiedene Impfstoffplattformtechnologien mit folgenden jährlichen Herstellungskapazitäten ab:

  • mRNA-Impfstoffe: 160 Millionen Impfstoffdosen
  • Vektor-Impfstoffe: 80 Millionen Impfstoffdosen.

Aktualisiert: 22.05.2024