Paul-Ehrlich-Institut

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Cholera-Impfstoff Vaxchora mit finnischer / schwedischer Beschriftung in Deutschland verfügbar

Die Cholera-Impfstoffe Dukoral und Vaxchora sind voraussichtlich bis 31.03.2023 (Dukoral) bzw. 27.03.2023 (Vaxchora) nicht verfügbar. Das Paul-Ehrlich-Institut berichtet hierüber auf seiner Website über Lieferengpässe von Impfstoffen. Der Zulassungsinhaber Emergent Netherlands B.V. wird ab 02.03.2023 Vaxchora mit finnischer / schwedischer Beschriftung nach Deutschland liefern.

Details

  • Die finnisch und schwedisch beschriftete Ware trägt ebenfalls den Handelsnamen Vaxchora (siehe Fotos unten).
  • Die eingeführte Charge ist: Vaxchora Charge 4273982, verwendbar bis 31.05.2025.
  • Die PZN lautet 18677329.
  • Der noch original verpackten Ware liegt keine deutschsprachige Packungsbeilage bei.
  • Dem Patienten wird eine deutschsprachige Packungsbeilage von der Apotheke zur Verfügung gestellt.
  • Die deutschsprachige Packungsbeilage (Gebrauchsinformation) sowie die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation) werden auf dieser Seite zum Download angeboten.

Vaxchora Verpackung Vorderseite Vaxchora Verpackung Vorderseite Quelle: Emergent Netherlands B.V.

Vaxchora Verpackung Rückseite Vaxchora Verpackung Rückseite Quelle: Emergent Netherlands B.V.

Vaxchora Puffer, Vorder- und Rückseite Vaxchora Puffer (Vorder- und Rückseite) Quelle: Emergent Netherlands B.V.

Vaxchora Wirkstoff (Vorder- und Rückseite) Vaxchora Wirkstoff (Vorder- und Rückseite) Quelle: Emergent Netherlands B.V.

Bitte beachten: Beide Komponenten sind vor der oralen Aufnahme (Trinken) gemäß den Angaben in der Packungsbeilage aufzulösen bzw. zu mischen.

Wie soll der Impfstoff eingesetzt werden?

Die in der Packungsbeilage aufgeführten Hinweise sind zu beachten.

Hintergrund

Das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, ist in Deutschland als Bundesoberbehörde für die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit sowie die staatliche Chargenfreigabe von Impfstoffen zuständig. Es setzt sich zudem für die Verfügbarkeit dieser Arzneimittel ein.

Die Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie* (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung - MedBVSV) ermöglicht nach §4 Absatz 1, auch Arzneimittel, die nicht den Kennzeichnungsvorgaben des Arzneimittelgesetzes (§10+11) entsprechen, (z.B. fremdsprachliche Beschriftung) in Deutschland in Verkehr zu bringen.

Eine tagesaktuelle Übersicht über aktuelle Lieferengpässe von Human-Impfstoffen in Deutschland (inklusive Cholera-Impfstoffe) bieten wir Ihnen auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts.

Mit unserem E-Mail-Newsletter "Sicherheit und Verfügbarkeit – Informationen zur Arzneimittelsicherheit, Handlungshinweise zu Lieferengpässen von Human-Impfstoffen" informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Verfügbarkeiten und Lieferengpässe.

Aktualisiert: 28.02.2023