Paul-Ehrlich-Institut

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Rauchschwalbenbehausung als artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für Neubauprojekt des Paul-Ehrlich-Instituts

Auf dem ehemaligen Gelände des Kronenhofes soll der Neubau des Paul-Ehrlich-Instituts entstehen. Bevor dort mit dem Bau begonnen werden kann, muss jedoch eine Beeinträchtigung des Lebensraums der Rauchschwalben vermieden werden. Aus diesem Grund wurde eine vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme – eine sogenannte CEF-Maßnahme (continuous ecological functionality measure, Maßnahme für die dauerhafte ökologische Funktion) – für Rauchschwalben an anderer Stelle errichtet. Die neue Rauchschwalbenbehausung auf dem Gelände des Abwasserverbandes Langen/Egelsbach/Erzhausen (AVLEE) soll dazu beitragen, den Lebensraum der Rauchschwalben langfristig zu schützen.

Bilder der neuen Rauchschwalbenbehausung

Bild / Video 1 von 4

Rauchschwalbenbehausung außen (Quelle: LBIH) Rauchschwalbenbehausung außen Quelle: LBIH

Das neue Zuhause der Rauchschwalben, das als Vorabmaßnahme zur Vermeidung einer artenschutzrechtlichen Beeinträchtigung nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSCHG) errichtet wurde, konnte im Februar 2023 fertiggestellt werden. Die Vogelbehausung – in Holzbauweise mit einem extensiven Gründach – bietet den Rauchschwalben insgesamt 34 Nisthilfen. Das Gebäude wurde in enger Abstimmung mit der für den Kreis Offenbach zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) entworfen, um die Bedürfnisse und Eigenheiten dieser Vogelart zu berücksichtigen.

Fassadenöffnungen und Schiebeläden gewährleisten eine natürliche Belichtung sowie Belüftung in der neuen Vogelbehausung. Die Rauchschwalbennester sind außerdem so zueinander angeordnet, dass sie den besonderen artenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Zusätzlich bietet das Gründach Platz und Vielfalt für Insekten.

Die Entwurfsplanung und Baudurchführung der Artenschutzmaßnahme erfolgte in Eigenleistung durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH).

Aktualisiert: 11.05.2023