Paul-Ehrlich-Institut

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Wie die Sicherheit von Arzneimitteln überwacht wird – Das Spontanmeldesystem

Arzneimittel sollen Krankheiten heilen oder lindern, manchmal sogar verhindern, dass Krankheiten oder Beschwerden überhaupt auftreten. Jedoch können bei der Anwendung von Arzneimitteln und Impfstoffen auch Nebenwirkungen auftreten. Seltene und sehr seltene Nebenwirkungen können z. B. nach der Zulassung und Markteinführung noch erkannt werden, wenn eine sehr große Anzahl Personen geimpft bzw. eine sehr große Anzahl an Patientinnen und Patienten behandelt wurden. Daher werden alle Arzneimittel auch nach ihrer Zulassung kontinuierlich überwacht. Ein wichtiger Baustein der Arzneimittelüberwachung ist das Spontanmeldesystem. Im Spontanmeldesystem werden Verdachtsfälle von Nebenwirkungen erfasst, die außerhalb systematischer Untersuchungen "spontan" dokumentiert und berichtet werden. Es kann wertvolle Hinweise (Signale) auf seltene, bislang unbekannte Nebenwirkungen geben.

Das Paul-Ehrlich-Institut – zuständig für die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln in Deutschland – zeigt in zwei kurzen Erklärvideos, wie das Melden und Erfassen von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen zur Sicherheit von Arzneimitteln beiträgt und wie solche Verdachtsfallmeldungen bewertet werden.

Das Spontanmeldesystem – Wie das Melden und Erfassen von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen zur Sicherheit von Arzneimitteln beiträgt

Das Spontanmeldesystem – Wie Verdachtsfallmeldungen von Nebenwirkungen bewertet werden

Aktualisiert: 08.03.2024