Paul-Ehrlich-Institut

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Pharmakovigilanzreport 2023 für immunologische Tierarzneimittel erschienen

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat den jüngsten Pharmakovigilanzreport für immunologische Tierarzneimittel veröffentlicht. Dieser Bericht fasst die im Jahr 2023 in Deutschland gemeldeten Verdachtsfallmeldungen zu Nebenwirkungen von immunologischen Tierarzneimitteln zusammen. Zu den Arzneimitteln in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts zählen auch Impfstoffe für Mensch und Tier. Der Bericht zu den immunologischen Tierarzneimitteln erscheint jährlich im Deutschen Tierärzteblatt.

Hund wird geimpft Quelle: Fam Veld/Shutterstock.com

Im Jahr 2023 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut aus Deutschland insgesamt 1.731 Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen von Immunologika (immunologisch wirkende Arzneimittel) in der Veterinärmedizin gemeldet. Die Mehrzahl der Verdachtsfallmeldungen betraf mit 51,9 % Hunde. 24,7 % der gemeldeten Reaktionen entfielen auf Schweine, 6,2 % auf Rinder. Alle drei Tierarten werden in Deutschland in großer Anzahl als Haus- bzw. Nutztiere gehalten. Besonders häufig wurden Anaphylaxien sowie Hypersensitivitätsreaktionen gemeldet, die in zeitlicher Nähe zu einer Impfung auftraten.

Hintergrund – Sicherheit von Tierarzneimitteln

Auch Arzneimittel für Tiere unterliegen hohen Anforderungen an pharmazeutische Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit. Trotzdem können bei ihrer Anwendung unerwünschte und unerwartete Reaktionen auftreten.

Unerwartete Reaktionen zeigen sich häufig erst nach der Markteinführung eines Tierarzneimittels, wenn es an einer größeren Anzahl an Tieren unter normalen Alltagsbedingungen zum Einsatz kommt. Dabei können auch sehr seltene Reaktionen, unbekannte Arzneimittelwechselwirkungen oder besondere Empfindlichkeiten zutage treten.

Das Melden, systematische Erfassen und Bewerten von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen erfolgt im Rahmen des Spontanmeldesystems. Es ist eine zentrale Säule bei der Überwachung der Tierarzneimittelsicherheit, weil mit diesem System zeitnah neue Risikosignale detektiert und gegebenenfalls risikominimierende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Tierärztinnen und -ärzte sind nach der jeweiligen Berufsordnung der Länder zur Meldung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen an die Arzneimittel-Kommission der Bundestierärztekammer (BTK) und an die zuständige Bundesoberbehörde verpflichtet – bei Immmunologika ist dies das Paul-Ehrlich-Institut, bei pharmazeutischen Arzneimitteln das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Außerdem kann auch jede Tierhalterin und jeder Tierhalter einen Verdacht auf Nebenwirkung direkt beim Paul-Ehrlich-Institut bzw. beim BVL über das Online-Meldeportal melden und so einen direkten Beitrag zur Tierarzneimittelsicherheit und damit zur Tiergesundheit leisten.

Aktualisiert: 18.09.2024