Schutz vor Blauzungenkrankheit – Ausnahmeregelung für Impfstoffe verlängert
Im Juni 2024 hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Eilverordnung die Anwendung der drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten BTV-3-Impfstoffe BULTAVO 3, BLUEVAC-3 und Syvazul BTV 3 zum Schutz von Schafen und Rindern für die Dauer von sechs Monaten, also bis zum 06.12.2024, gestattet. In einer am 28.11.2024 in Kraft getretenen Verordnung hat das BMEL nun die bis dato geltende zeitliche Befristung der Impfgestattung bis zur Zulassung eines Impfstoffes aufgehoben. Damit können Tierhalter in Deutschland auch weiterhin ihre Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen.
Quelle: Leitenberger Photography/Shutterstock.com
Die bisherige Anwendung der gestatteten BTV-3-Impfstoffe hat gezeigt, dass eine rechtzeitige fachgerechte Grundimmunisierung empfänglicher Tiere mit den BTV-3-Impfstoffen diese Tierpopulationen vor den schädlichen tiergesundheitlichen Auswirkungen einer BTV-3-Infektion durch schwere Erkrankungen oder Todesfälle schützt. Dadurch werden mit BTV-3-Ausbrüchen verbundene wirtschaftliche Schäden, die den Unternehmern durch Tierverluste, Produktionseinbrüche bzw. -verluste sowie Kosten für tierärztliche Behandlungen entstehen, vermieden.
Folgende drei Impfstoffe können zur Prävention der Blauzungenkrankheit eingesetzt werden:
- BULTAVO 3 – wird von Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, Deutschland, in Verkehr gebracht
- BLUEVAC-3 – wird von CZ Vaccines S.A.U., Spanien / CEVA Tiergesundheit GmbH, Deutschland, in Verkehr gebracht
- Syvazul BTV 3 – wird von Laboratorios Syva S.A., Spanien / Virbac Tierarzneimittel GmbH, Deutschland, in Verkehr gebracht
Meldung von unerwünschten Ereignissen nach Anwendung der Impfstoffe
Das Paul-Ehrlich-Institut erfasst zentral Meldungen zu unerwünschten Ereignissen (UE) nach der Anwendung von Impfstoffen in der Veterinärmedizin und bewertet diese (Pharmakovigilanz). Dies gilt auch für Meldungen im Zusammenhang mit den Impfungen gegen BTV-3. Das Ziel dieser Bewertung ist es, angesichts der Notfallsituation und der noch wenigen verfügbaren Daten das Nutzen-Risiko-Verhältnis der nicht zugelassenen BTV-3-Impfstoffe, sofern sachgemäß angewendet, zu analysieren.
Meldungen zum Verdacht eines unerwünschten Ereignisses nach der Anwendung von BTV-3-Impfstoffen können, wie auch bei allen Impfstoffen in der Veterinärmedizin, dem Paul-Ehrlich-Institut strukturiert über das Online-Meldeportal oder direkt per E-Mail mitgeteilt werden.
Kontakt
E-Mail: vetmittelsicherheit@pei.de
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