Paul-Ehrlich-Institut

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Impfkampagne in Deutschland

Die COVID-19-Impfkampagne in Deutschland, die am 27.12.2020 begann, war so konzipiert, dass die Bevölkerung zunächst überwiegend in den neu gegründeten Impfzentren immunisiert wurde. Hinzu kamen Impfungen in Senioren- und Pflegeheimen (durch mobile Impfteams), Krankenhäusern, Betrieben, Gesundheitsämtern und Apotheken. Alle durchgeführten Impfungen wurden elektronisch an das Digitale-Impfquotenmonitoring(DIM)-System des Robert Koch-Instituts (RKI) gemeldet, wobei die personenbezogenen Daten über einen von der Bundesdruckerei eigens entwickelten Algorithmus pseudonymisiert wurden. Ab April 2021 fanden COVID-19-Impfungen auch im niedergelassenen Bereich statt. Die Fallzahlen wurden zeitnah von den impfenden Praxen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und zeitlich versetzt in individualisierter Form an die für das jeweilige Bundesland zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) gemeldet, wurden jedoch nicht wie andere Impfleistungen an die Krankenkassen weitergeleitet. Die Daten aus den KVen werden aktuell im Rahmen der Impfsurveillance des RKI durch die Bundesdruckerei (gleicher Algorithmus wie beim DIM) pseudonymisiert und können zusammen mit den DIM-Daten durch RKI und Paul-Ehrlich-Institut genutzt werden. Seit April 2023 ist auch die Durchführung der COVID-19-Impfungen Teil der Regelversorgung und wird über die Gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet, siehe hierzu beispielsweise Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (2024).

Die gesamte Datenverarbeitung rund um die Erfassung und Meldung der Impfung in den ersten Pandemiejahren musste für die Impfkampagne neu konzeptioniert und implementiert werden. Dies umfasste den gesamten Datenfluss von den verschiedenen meldenden Stellen, über die Bundesdruckerei zur Pseudonymisierung bis hin zur Bereitstellung der Daten beim RKI und dem Paul-Ehrlich-Institut. Auch der von der Bundesdruckerei verwendete Algorithmus zur Pseudonymisierung wurde neu entwickelt.

Diese umfänglichen Neuentwicklungen und die starke Aufteilung der verschiedenen, für eine populationsbezogene Pharmakovigilanz nötigen Daten haben in Deutschland ein mit anderen Ländern vergleichbares Impfmonitoring für die neuen COVID-19-Impfstoffe stark erschwert. Denn neben den Impfdaten selbst müssen Daten zur Abbildung impfbezogener Outcomes (insb. unerwünschte Ereignisse, adverse events) zur Verfügung stehen. Dies ist im deutschen System am ehesten mit den Routinedaten der knapp 100 gesetzlichen und ca. 40 privaten Krankenversicherungen leistbar, in denen relevante Krankenhausaufenthalte, Notfallversorgungen etc. abgebildet werden. Eine weitere Herausforderung ist das Fehlen eines eindeutigen Identifikationsmerkmals für alle Bürgerinnen und Bürger (Unique Identifier), wie er beispielsweise in den nordischen Ländern Europas mit der Sozialversicherungsnummer zur Verfügung steht. In Deutschland steht mit der lebenslang eindeutigen Krankenversichertennummer ein solcher Unique Identifier für die ca. 90 Prozent GKV-Versicherten zur Verfügung.