Paul-Ehrlich-Institut

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Versorgung mit reimportierten Grippeimpfstoffen - auf Chargenfreigabe und deutsche Packungsbeilage achten

1 / 2000

Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen weist mit Nachdruck darauf hin, dass auch reimportierte Grippeimpfstoffe zwingend eine Chargenfreigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut benötigen. In den letzten Tagen sind offensichtlich reimportierte Impfstoffe auf dem Markt aufgetaucht, die nicht vom Paul-Ehrlich-Institut freigegeben wurden. Die Chargenfreigabe der reimportierten Grippeimpfstoffe erfolgt unter bestimmten Auflagen und Nebenbestimmungen, die mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt sind. Sie stellen sicher, dass der Verbraucher sich über die Eigenschaften des Impfstoffs informieren kann. Zwei wesentliche Punkte dieser Auflagen sind:

  1. Es muss eine deutschsprachige Gebrauchsinformation beigefügt werden.
  2. Die Gebrauchsinformation muss durch einen geeigneten Zusatz ergänzt werden, der klarstellt, welchem Impfstoff, der für den deutschen Markt zugelassen ist, der reimportierte Impfstoff entspricht.

Das Paul-Ehrlich-Institut bietet auf seiner Homepage eine Liste von Präparaten an, für die eine Chargenfreigabe vorliegt. Diese Liste wird fortlaufend ergänzt und kann auch in der Pressestelle des Paul-Ehrlich-Instituts angefordert werden.

Pressekontakt:
Paul-Ehrlich-Institut
Pressestelle
Dr. Susanne Stöcker, Dörte Ruhaltinger
Paul-Ehrlich-Straße 51-59
63225 Langen
GERMANY
Telefon: +49 6103 77 1030
Telefax: +49 6103 77 1262
E-Mail: Presse@pei.de

Aktualisiert: 17.01.2000