Paul-Ehrlich-Institut

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Begrenzung der Verwendbarkeit von Thrombozytenkonzentraten auf 4 Tage (4 x 24 h)
Votum 38 des Arbeitskreises Blut, Bundesgesundheitsbl. 2008; 51: 1484

Festlegung der Haltbarkeitsfrist von Thrombozytenkonzentraten mit dem Ziel der Reduktion lebensbedrohlicher septischer Transfusionsreaktionen durch bakterielle Kontamination (Votum 38 des Arbeitskreises Blut)

Aktualisiert: 02.11.2011