Paul-Ehrlich-Institut

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Informationen zu den Immunglobulin-Präparaten Octagam 5% / Octagam 50 mg/ml (Neu am 20.09.2010)

Diese Stellungnahme wurde am 19.10.2010 und 01.04.2011 ergänzt.
Information zum Aufheben des Ruhens der Zulassung am 16.06.2011

Das Paul-Ehrlich-Institut hat mit Bescheid vom 15.09.2010 das Ruhen der Zulassung befristet bis zum 31.03.2011 angeordnet. Die staatlichen Freigaben für alle im Verkehr befindlichen Chargen der oben genannten Arzneimittel wurden zurückgenommen und der Rückruf der im Verkehr befindlichen Chargen der genannten Arzneimittel wurde angeordnet.

Diese Maßnahme wurde notwendig, da der begründete Verdacht besteht, dass die Arzneimittel Octagam 5% bzw. Octagam 50 mg/ml schädigende Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen, sodass sie ein ungünstiges Nutzen/Risiko-Verhältnis aufweisen.
Die Anordnung bezieht sich sowohl auf die Zulassung des Arzneimittels Octagam 5% als auch auf die Zulassung des Arzneimittels Octagam 50 mg/ml. Bei diesen beiden Zulassungen handelt es sich um sogenannte Dublettenzulassungen mit identischem Inhalt, deren Gegenstand ein und dasselbe Produkt mit lediglich unterschiedlicher Bezeichnung ist. Nachstehend wird der Einfachheit halber nur noch die Bezeichnung Octagam 5% verwendet.

Am 06.08.2010 widerrief das Paul-Ehrlich-Institut die Freigabe einer betroffenen Charge Octagam 5%, da die Berichtshäufigkeit von thrombembolischen Ereignissen wie Schlaganfall, Herzinfarkt und Lungenembolie nach Gabe dieser Charge deutlich höher war als in der Fachinformation angegeben. Schwere thrombembolische Komplikationen nach der Gabe von Immunglobulinen sind sehr seltene Ereignisse (< 1 Fall auf 10 000 behandelte Patienten), sodass eine Häufung dieser Nebenwirkung (5 Fälle bei einer Charge) als ein deutlich erhöhtes Risiko anzusehen ist. Aufgrund dieser Meldungen führte der Zulassungsinhaber daher eigenverantwortlich den Rückruf der betroffenen Charge durch.

Am 18.08.2010 wurde dem Paul-Ehrlich-Institut ein weiteres thrombembolisches Ereignis im Zusammenhang mit einer zweiten Octagam-Charge berichtet. Auch die zweite Charge wurde eigenverantwortlich von dem Zulassungsinhaber zurückgezogen. Das Paul-Ehrlich-Institut widerrief zudem mit Bescheid vom 23.08.2010 die Freigabe der betroffenen Charge. Mittlerweile sind aus Deutschland insgesamt neun Fälle von thrombembolischen Ereignissen nach Octagam 5 % im Jahr 2010 berichtet worden. Zudem wurde bekannt, dass auch in mehreren anderen Ländern vergleichbare Fälle unter anderen Chargen gemeldet wurden und das Risiko für thrombembolische Ereignisse somit nicht auf einzelne Chargen beschränkt ist.

Die genaue Ursache für das vermehrte Auftreten von thrombembolischen Ereignissen ist bisher nicht bekannt, es muss aber die Anwesenheit bzw. die erhöhte Konzentration von Substanzen angenommen werden, die die Blutgerinnung aktivieren und bei einzelnen Patienten zur Bildung multipler Thromben führen können.

Nach Abwägung aller bekannten Fakten kommt das Paul-Ehrlich-Institut zu der Bewertung, dass die Anzahl der gemeldeten thrombembolischen Komplikationen und die Bewertung von vorläufigen Laboruntersuchungen als nicht vertretbares Risiko gewertet werden müssen.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat daher angeordnet, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Chargen von Octagam 5% in den Verkehr gebracht werden dürfen. Ein Versorgungsengpass mit Immunglobulin-Präparaten ist nach derzeitigem Kenntnisstand trotz dieser Maßnahme für Deutschland nicht zu erwarten, da zur Behandlung andere Immunglobulin-Präparate zur Verfügung stehen, für die es keine Hinweise auf ein vergleichbar hohes Risiko für das Auftreten von thrombembolischen Ereignissen gibt.

Der Zulassungsinhaber wurde aufgefordert, die Ursache für das erhöhte thrombogene Potenzial von Octagam 5% zu ermitteln und durch eine entsprechende Veränderung des Herstellungsverfahrens bis zum 31.03.2011 zu beheben.

Aktualisiert: 16.06.2011