Paul-Ehrlich-Institut

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Anordnung von Maßnahmen zur Risikominimierung beim Einsatz von HIV-1 NAT-Testsystemen (Bescheid des PEI vom 02.11.2011)

An die Inhaber der Zulassung von zellulären Blutprodukten und gefrorenem Frischplasma sowie Inhaber von Genehmigungen von Stammzellzubereitungen nach §21a AMG

Anordnung von Maßnahmen zur Risikominimierung beim Einsatz von HIV-1 NAT-Testsystemen

Aktualisiert: 15.06.2012