Frischzellgutachten des Paul-Ehrlich-Instituts
Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht hier sein Gutachten zur Bedenklichkeit von Frischzellen und Frischzellpräparaten (lebende tierische Zellen) bei parenteraler Anwendung am Menschen im Sinne des § 5 Arzneimittelgesetz (AMG). Zum Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist das Gutachten teilweise geschwärzt.
Frischzellgutachten des Paul-Ehrlich-Instituts vom 14.09.2015
Informationen beim Bundesministerium für Gesundheit, BMG
Zum Thema Frischzellen bietet das BMG eine gemeinsame, laienverständliche Kurzfassung der Gutachten des Paul-Ehrlich-Instituts, PEI und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, an. Diese Kurzfassung befasst sich mit der parenteralen Anwendung (Injektion) von Frischzellen und xenogenen Organextrakten beim Menschen. Grundlage sind das PEI-Gutachten vom 14.09.2015 und das Gutachten des BfArM vom 14.07.2016.
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Frischzellen
Informationen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM
Das BfArM stellt sein aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen teilweise geschwärztes Gutachten zur Verfügung.
Frischzellgutachten des BfArM