Hinweis für Großhändler und Parallelvertreiber zu Avastin und Herceptin französischen Ursprungs – Verdacht auf Illegalität
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weist darauf hin, dass die Arzneimittel Avastin und Herceptin französischen Ursprungs mit hoher Wahrscheinlichkeit als illegal einzustufen sind, sofern diese aus Frankreich exportiert und auf anderen europäischen Märkten gehandelt bzw. vertrieben werden.
Avastin und Herceptin werden in Frankreich von dem Zulassungsinhaber direkt an Krankenhäuser und Kliniken geliefert.
Die französische Arzneimittelbehörde (ANSM) bestätigte gegenüber der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), dass Krankenhäuser und Kliniken in Frankreich Arzneimittel nicht aus Frankreich exportieren dürfen. Diese Information stimmt auch mit den Angaben des Zulassungsinhabers überein.
Das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt daher die Abklärung der Legalität der gesamten Lieferkette für diese Arzneimittel, sofern diese Arzneimittel auf dem deutschen Markt gehandelt oder vertrieben wurden bzw. werden sollen.