Experimentelle Prüfung
Experimentelle Prüfung
Die experimentelle Chargenprüfung von Arzneimitteln ist Bestandteil der staatlichen Chargenprüfung beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Sie dient der Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln und erfolgt nach dem gültigen Stand von Wissenschaft und Technik.
Das PEI führt im Rahmen der staatlichen Chargenfreigabe experimentelle Prüfungen durch für
- aus Blutplasma hergestellte Produkte wie Albumine, Fibrinkleber, Gerinnungsfaktoren, Plasmaproteaseinhibitoren und virusinaktivierte Humanplasmen
- Immunglobulinpräparate
- Impfstoffe
- Test- und Therapie-Allergene
- Seren von Spendertieren.
Für aus Blutplasma hergestellte Produkte, Immunglobuline und Impfstoffe kann diese Prüfungen auch ein staatliches Kontrolllabor eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz durchführen, sofern es in das europäische Netzwerk der amtlichen Arzneimittelkontrolllabore (Official Medicines Control Laboratories, OMCL) eingebunden ist. Das OMCL-Netzwerk umfasst die Mitgliedstaaten der EU und der EWR. Es wird durch das Europäische Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (European Directorate for the Quality of Medicines, EDQM) koordiniert. Die staatlichen Kontrolllabore des OMCL-Netzwerkes erkennen die experimentelle Prüfung der Arzneimittel, die nach gemeinsam festgelegten, allgemeinen Leitlinien erfolgt, entsprechend Artikel 114 der europäischen Richtlinie 2001/83/EG gegenseitig an.
Für aus Blutplasma hergestellte Produkte, Immunglobuline und Impfstoffe gibt es spezifische Leitlinien für die Prüfung der Chargen durch ein OMCL, die so genannten OCABR-Leitlinien (Official Control Authority Batch Release Guidelines). In diesen produktspezifischen OCABR-Leitlinien ist festgelegt, welche experimentellen Prüfungen das OMCL durchführen muss. Sie enthalten außerdem die Angaben, welche Dokumente der pharmazeutische Unternehmer mit dem Antrag auf Chargenprüfung beim PEI einreichen muss.
Parallelimport
Für die staatliche Chargenprüfung von parallel gehandelten Arzneimitteln (parallel importiert oder parallel vertrieben) gelten besondere Regelungen.
Qualitätsmanagement der Testmethoden
Am PEI ist ein Qualitätsmanagement-System implementiert, das den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 (ISO 17025) entspricht. Verschiedene experimentelle Testmethoden sind nach ISO 17025 akkreditiert.
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Experimentelle Prüfung von Allergenen
Experimentelle Prüfung von Allergenen
Die staatliche Chargenprüfung einschließlich der experimentellen Prüfung von Allergenzubereitungen für die Therapie (Therapie-Allergene) und In-vivo-Diagnostik (Test-Allergene) wird in Europa nur vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) durchgeführt.
Die in der experimentellen Chargenprüfung von Allergenen angewandten Prüfmethoden und Produktspezifikationen sind der Monographie für "Allergenzubereitungen" des Europäischen Arzneibuchs entnommen. Im Europäischen Arzneibuch sind alle wichtigen Prüfparameter, die zur Prüfung von Allergenextrakten erforderlich sind, festgelegt bzw. beschrieben. Wichtige Prüfparameter sind beispielsweise die Bestimmung der allergenen Gesamtaktivität, Einzelallergenbestimmungen, Proteingehalt und -profil sowie das Antigenprofil. Wichtige Hinweise für die Charakterisierung von Allergenprodukten mittels geeigneter Assays sowie für die Erstellung von Standards und Referenzmaterialien gibt die Richtlinie "Guideline on Allergen Products: Production and Quality Issues“.
Während die experimentelle Chargenprüfung von Therapie-Allergenen entweder am Intermediär- oder am Endprodukt erfolgt, wird sie bei Test-Allergenen ausschließlich am Endprodukt durchgeführt. Bei Produkten, die der Therapieallergeneverordnung (TAV) unterliegen, wird die experimentelle Prüfung an der Charge des vorgefertigten Gebindes durchgeführt, unmittelbar bevor aus diesem die Therapieallergene abgefüllt oder gemischt werden. Ist eine experimentelle Prüfung am Endprodukt nicht möglich, wird diese an Materialien von Produktionsvorstufen, sogenannten Intermediärprodukten, durchgeführt. Das ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn native Allergene chemisch oder physikalisch modifiziert wurden und nach der Modifikation nicht mehr eindeutig charakterisiert werden können.
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Experimentelle Prüfung von aus Blutplasma hergestellten Produkten
Experimentelle Prüfung von aus Blutplasma hergestellten Produkten
Die gesetzliche Grundlage für die staatliche Chargenprüfung von aus Blutplasma hergestellten Produkten in Deutschland ist § 32 des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung der staatlichen Chargenprüfung bei Blutzubereitungen.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt die staatliche Chargenprüfung für folgende zugelassene Produkte durch, die aus Blutplasma hergestellt werden:
- Albumine
- Fibrinkleber
- Gerinnungsfaktoren
- Gerinnungsinhibitoren
- virusinaktivierte Humanplasmen.
Zur Vereinfachung und Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Anträgen auf staatliche Chargenfreigabe kann der pharmazeutische Unternehmer bereits vor Herstellung der einzelnen Endproduktchargen einen Antrag auf Plasmapooltestung stellen. Das PEI überprüft in diesem Fall die Abwesenheit verschiedener Infektionsmarker in Proben des Plasmapools und stellt hierüber ein Plasmapool-Zertifikat aus. Dieses Zertifikat kann dann mit den Anträgen auf Freigabe der verschiedenen Endproduktchargen beim PEI eingereicht werden. Die ansonsten für jede Endproduktcharge erforderliche Prüfung der von dem Plasmapool-Zertifikat abgedeckten Infektionsmarker entfällt in diesem Fall.
Das PEI ist als staatliches Kontrolllabor für Blutprodukte im OMCL-Netzwerk vertreten und prüft jährlich etwa 1500 Chargen im Bereich Blutprodukte. Es ist außerdem WHO Kooperationszentrum für die Qualitätssicherung von Blutprodukten und In-vitro-Diagnostika.
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Experimentelle Prüfung von Immunglobulinpräparaten
Experimentelle Prüfung von Immunglobulinpräparaten
Die gesetzliche Grundlage für die staatliche Chargenprüfung von Immunglobulinen ist §32 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Die staatliche Chargenprüfung dieser Arzneimittel wird in Deutschland vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) durchgeführt.
Das PEI ist als staatliches Kontrolllabor für Immunglobuline im OMCL Netzwerk vertreten und prüft jährlich etwa 700 Chargen im Bereich Immunglobuline.
Zur Vereinfachung und Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Anträgen auf staatliche Chargenfreigabe kann der pharmazeutische Unternehmer bereits vor Herstellung der einzelnen Endproduktchargen einen Antrag auf Plasmapooltestung stellen. Das PEI überprüft in diesem Fall die Abwesenheit verschiedener Infektionsmarker in Proben des Plasmapools und stellt hierüber ein Plasmapool-Zertifikat aus. Dieses Zertifikat kann dann mit den Anträgen auf Freigabe der verschiedenen Endproduktchargen beim PEI eingereicht werden. Die (ansonsten für jede Endproduktcharge erforderliche) Prüfung der von dem Plasmapool-Zertifikat abgedeckten Infektionsmarker entfällt in diesem Fall.
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Experimentelle Prüfung von Impfstoffen
Experimentelle Prüfung von Impfstoffen
Die gesetzliche Grundlage für die staatliche Chargenprüfung von Impfstoffen ist § 32 des Arzneimittelgesetzes (AMG).
Die staatliche Chargenprüfung dieser Arzneimittel führt in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) durch.
Als staatliches Kontrolllabor in Deutschland ist das PEI für Impfstoffe im OMCL-Netzwerk vertreten und prüft jährlich etwa 800 Chargen im Bereich der Impfstoffe.
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Experimentelle Prüfung von Seren von Spendertieren
Experimentelle Prüfung von Seren von Spendertieren
Tierische Antisera für die Anwendung am Menschen unterliegen in Deutschland der staatlichen Chargenprüfung nach § 32 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Die staatliche Chargenprüfung wird für diese Produkte vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) durchgeführt.
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Antrag auf Chargenprüfung
Antrag auf Chargenprüfung
Leitlinien
Für aus Blutplasma hergestellte Produkte, Immunglobuline, Impfstoffe und Seren aus Spendertieren gibt es spezifische Leitlinien für die staatliche Chargenfreigabe durch ein OMCL, die so genannten OCABR-Leitlinien (Official Control Authority Batch Release Guidelines). In diesen produktspezifischen OCABR-Leitlinien ist festgelegt, welche Informationen und Dokumente zur Herstellung und Kontrolle der Chargen mit dem Antrag auf Chargenprüfung eingereicht werden müssen.
Antragswege
In der Regel erfolgt die Einreichung von Unterlagen auf elektronischem Wege über die Anwendung PEI-C Rebuild. In einigen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen ist die Einreichung von unterschriebenen Unterlagen ('wet signature') postalisch erforderlich.
Einreichung von Prüfmustern
Prüfmuster senden Sie bitte postalisch an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Kosten
Die für die staatliche Chargenprüfung zu zahlenden Gebühren können der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz (PEI-KostVO) entnommen werden.
Adresse
Paul-Ehrlich-Institut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Paul-Ehrlich-Str. 51-59
D- 63225 Langen
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