Aktuelles – 17.04.2025
Quick-Links – Antworten zu den gefragtesten Themen
Melden von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen für die Signaldetektion
Im Interesse der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln bitten wir Sie, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen online zu melden. Das Paul-Ehrlich-Institut bietet dazu unter www.nebenwirkungen.bund.de ein entsprechendes Formular an. Beim Abschluss der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine spezifische PEI-Nummer. Diese Nummer dient jedoch nicht der persönlichen Kontaktaufnahme mit der geimpften Person bzw. deren Angehörigen.
Das Paul-Ehrlich-Institut benötigt Verdachtsfallmeldungen für die Signaldetektion – also für das Erkennen möglicher, bisher unbekannter Risiken eines Impfstoffs. Eine individuelle Beratung kann und darf das Paul-Ehrlich-Institut nicht anbieten, da es keine klinische Einrichtung ist. Bitte wenden Sie sich bei dem Verdacht auf eine Impfnebenwirkung oder Impfkomplikation zur Abklärung und Behandlung immer an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.
Online-Meldung von Nebenwirkungen
Erklärvideos: Wie die Sicherheit von Arzneimitteln überwacht wird – Das Spontanmeldesystem
Wo finde ich Informationen und Daten zu Impfstoff- und Arzneimittelnebenwirkungen?
Anerkennung von Impfschäden ausschließlich über die Landesversorgungsämter
Unter einem Impfschaden versteht man nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) XIV eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung hinausgeht. § 5 SGB XIV regelt den Grad der Schädigungsfolge und legt fest, dass vorübergehende Gesundheitsstörungen von bis zu sechs Monaten nicht zu berücksichtigen sind.
Haben Geimpfte oder deren Angehörige den Verdacht, nach einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten zu haben, besteht die Möglichkeit, nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Verbindung mit § 4 SGB XIV einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu stellen. Nach § 113 Abs. 5 SGB XIV muss der Antrag auf Entschädigung jeweils bei dem Landesversorgungsamt des Bundeslandes gestellt werden, auf dessen Gebiet die Impfung durchgeführt wurde. Das Paul-Ehrlich-Institut ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Impfschadensanerkennung nicht zuständig.
Die Meldung des Verdachts einer Impfnebenwirkung oder Impfkomplikation im Sinne von § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – d. h. dem Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden Schädigung – an das Paul-Ehrlich-Institut stellt keinen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens dar. Sie ist davon unabhängig und dient dazu, frühzeitig Hinweise auf mögliche Signale für schwerwiegende Nebenwirkungen zu entdecken, um ggf. Maßnahmen der Risikovorsorge einzuleiten.
Impfberatung und Impfempfehlungen
Das Paul-Ehrlich-Institut kann und darf keine individuelle Impfberatung leisten, da es keine klinische Einrichtung ist. Für eine medizinische Beratung sind viele Faktoren von Bedeutung, die nur im persönlichen Kontakt zwischen Patientin/Patient und der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt angemessen berücksichtigt werden können. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem individuellen Fall stets an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Impfempfehlungen gibt ausschließlich die am Robert Koch-Institut (RKI) ansässige Ständige Impfkommission (STIKO) heraus. Die aktuellen STIKO-Empfehlungen inkl. Impfkalender und weiteren Informationen finden Sie nach Infektionskrankheiten geordnet auf der Website des RKI.
Informationen des Robert Koch-Instituts zum Thema Impfen
Beratungsangebote zu Impfungen für Ärztinnen und Ärzte
Das Paul-Ehrlich-Institut kann und darf keine individuelle Impfberatung durchführen, da es keine klinische Einrichtung ist.
Bei Fragen zur Anwendung von Impfstoffen im Einzelfall (Impfungen) – wie beispielsweise bei Vorerkrankungen oder Risikogruppen – können sich Ärztinnen und Ärzte direkt an das Fachgebiet Impfprävention am RKI wenden, das ausschließlich für Ärztinnen und Ärzte eine Telefonsprechstunde zu folgenden Zeiten anbietet: donnerstags von 12.00 – 14.00 Uhr; Tel. (030) 18 754 - 35 39.
Der am RKI ansässige Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB) bietet in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) eine individuelle infektiologische Beratung für Ärztinnen und Ärzte an.
Infektiologie-Beratungsnetzwerk für ÄrztInnen – Ein Angebot von STAKOB und DGI
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Wie bearbeiten wir Ihre Anfragen?
anfragen@pei.de ist der E-Mail-Weg zum Paul-Ehrlich-Institut für medizinische Fachkreise und Öffentlichkeit.
Sie können Ihre Anfrage direkt per E-Mail oder per E-Mail-Formular an uns senden. Bevor Sie eine Anfrage an uns richten, möchten wir Sie freundlich bitten zu prüfen, ob Ihre Frage bereits mit den umfänglichen Informationen auf unserer Website beantwortet werden kann (z. B. www.pei.de/faq, www.pei.de/coronavirus).
Da es uns aufgrund der Vielzahl der Anfragen aktuell nicht möglich ist, alle E-Mails individuell zu beantworten, bearbeiten wir die E-Mail-Eingänge nach einem besonderen Verfahren. Nur so können wir dem derzeit außerordentlichen Informationsbedarf aus der (Fach-)Öffentlichkeit größtmöglich gerecht werden:
Antworten auf Ihre Anfragen in FAQ
Wir sichten und prüfen alle eingehenden E-Mails, ob wir zu den gestellten Fragen bereits Informationen auf unserer Website anbieten. Wenn dies nicht der Fall ist, werden wir Ihre Anfrage individuell bearbeiten, indem wir sie direkt beantworten oder auf der Grundlage Ihrer Anfrage unser Informationsangebot auf der Website zeitnah erweitern.
www.pei.de/faq
Dringenden Anfragen in direkter Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts werden wir uns selbstverständlich prioritär widmen.
Quick-Links
Über unsere sogenannten Quick-Links erhalten Sie Schnellzugriff zu den gefragtesten Themen. Diese werden regelmäßig aktualisiert.
www.pei.de/quick-links-anfragen
Aufgaben-Fokussierung
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir standardmäßig auf eine individuelle Beantwortung von Anfragen verzichten müssen, wenn sie NICHT in den direkten Aufgabenbereich des Paul-Ehrlich-Instituts fallen.
Dazu zählen:
- Impfempfehlungen
In Deutschland spricht die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Impfempfehlungen aus. Die STIKO begründet ihre Empfehlungen umfassend und stellt diese Informationen online bereit:
STIKO-Impfempfehlungen - Individuelle Impfberatungen von Bürgerinnen und Bürgern
Das Paul-Ehrlich-Institut ist keine klinische Einrichtung. Wir können und dürfen daher keine individuelle Impfberatung anbieten, die über die Bewertung von gemeldeten Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen hinausgeht. Wenn Sie eine individuelle Impfberatung benötigen, wenden Sie sich bitte immer an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt. - Empfehlungen zur Diagnose und Therapie
Für eine medizinische Beratung und Diagnose sind viele Faktoren von Bedeutung, die nur im persönlichen Kontakt zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient angemessen berücksichtigt werden können. Bitte wenden Sie sich mit diesen Fragestellungen an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt und senden Sie uns bitte keine individuellen Patientendaten zu.
Aufgabenbereich des Paul-Ehrlich-Instituts im Zusammenhang mit der Impfung und den COVID-19-Impfstoffen
Das Paul-Ehrlich-Institut ist als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel für die Genehmigung klinischer Prüfungen in Deutschland sowie die Pharmakovigilanz – die Erfassung und Bewertung möglicher Nebenwirkungen auch nach der Zulassung – von COVID-19-Impfstoffen zuständig. An der Zulassung der Impfstoffe sind wir aktiv auf europäischer Ebene in den verschiedenen Gremien der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) beteiligt. Zudem bieten wir Arzneimittelentwicklern wissenschaftlich-regulatorische Beratungen (Scientific Advice) an und führen die staatliche Chargenprüfung von COVID-19-Impfstoffen durch.
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Kontaktformular
Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie hat sich das Anfragevolumen vervielfacht, sodass wir Anfragen derzeit leider nur eingeschränkt beantworten können. Um dennoch möglichst viele Anfragen zu bedienen, erweitern wir kontinuierlich unser Informationsangebot auf der Website. Bitte prüfen Sie deshalb, ob wir für Ihre individuelle Anfrage schon eine Antwort auf unserer Website vorbereitet haben:
Wichtiger Hinweis - Anfragen zu medizinischer (Impf-)Beratung
Das Paul-Ehrlich-Institut ist keine klinische Einrichtung und kann daher keine individuelle Impfberatung anbieten, die über die Bewertung von gemeldeten Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen hinausgeht.
Auch Empfehlungen zur Diagnose und Therapie sind nicht möglich, denn für eine entsprechende medizinische Beratung sind viele Faktoren von Bedeutung, die nur im persönlichen Kontakt zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient angemessen berücksichtigt werden können. Bitte wenden Sie sich mit diesen Fragestellungen an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.