Wo finde ich Informationen darüber, welche Stoffe in Impfstoffen enthalten sind?
Die Inhaltsstoffe sind unter anderem in der Fachinformation aufgeführt.
In der "Guideline on Summary of Product Characteristics (SmPC)" der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) ist festgelegt, was in der Zusammenfassung der Merkmale eines jeden Arzneimittels (Summary of Product Characteristics, SmPC), also in der Fachinformation, aufgeführt werden muss.
Detaillierte Angaben finden sich unter:
- Punkt 2: Qualitative und quantitative Zusammensetzung
Hier werden der/die Wirkstoff/e, d.h. die aktiven Substanzen genannt: Die Angaben erfolgen qualitativ und quantitativ, das heißt nach Art und Menge.
Unter Punkt 2 fallen bei Impfstoffen auch Wirkverstärker, sogenannte Adjuvanzien. Sie sind per Definition zwar Hilfsstoffe (siehe Punkt 6.1). Allerdings sind Hilfsstoffe, die in dem „Annex to the European Commission guideline on ‘Excipients in the labelling and package leaflet of medicinal products for human use“ aufgeführt sind, qualitativ und quantitativ auch unter Punkt 2 der Fachinformation aufzuführen. - Punkt 4.3: Gegenanzeigen
Hier werden Umstände genannt, unter denen das Arzneimittel aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden soll. Dazu gehört die Warnung vor Anwendung bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Hier werden z.B. Bestandteile genannt, die zu allergischen Reaktionen führen können. - Punkt 6.1: Liste der sonstigen Bestandteile
Hier werden Hilfsstoffe genannt. Gemäß Europäischem Arzneibuch (Ph. Eur.) 10.7 ist ein Hilfsstoff jeder Bestandteil eines Arzneimittels, der kein Wirkstoff ist (Beispiele: Adjuvanzien, Stabilisatoren, antimikrobielle Konservierungsmittel, Verdünnungsmittel, Antioxidantien). Adjuvanzien werden unter Punkt 2 genannt (s.o.).
Rückstände aus der Herstellung oder Verunreinigungen müssen nicht angegeben werden, wenn von diesen keine erkennbaren Risiken ausgehen.
Angegeben werden Rückstände, mit denen ein Risiko verbunden sein könnte, wie beispielsweise Antibiotikaspuren oder Spuren von Hühnereiweiß wegen möglicher anaphylaktischer Reaktionen (schwere Immunreaktionen). Diese Stoffe müssen ebenfalls unter Punkt 2 (qualitativ, nicht quantitativ) genannt werden. Zu solchen Stoffen gibt es einen Warnhinweis unter Punkt 4.4 als Vorsichtsmaßnahme, um das Risiko bei der Anwendung zu reduzieren.
Elementare Verunreinigungen
Elementare Verunreinigungen in Arzneimitteln (z.B. Metallspuren) werden bis zu bestimmten Grenzen als akzeptabel betrachtet. Dies ist im Leitfaden ICH Q3D Elemental impurities geregelt.
Darin sind in den Tabellen A.2.1 und A.2.2 die sogenannten PDE-Werte (permitted daily exposure; erlaubte tägliche Exposition) in Mikrogramm (µg)/Tag für verschiedene Elemente angeführt.
Darüber hinausgehende Mengen sind vom Antragsteller in Ausnahmefällen zu rechtfertigen. Ein Gehalt an elementaren Verunreinigungen, der über einem festgelegten PDE-Wert (siehe Tabelle A.2.1) liegt, kann in bestimmten Fällen akzeptabel sein. Zu diesen Fällen gehören unter anderem die folgenden Situationen: intermittierende (zeitweilig aussetzende) Verabreichung, kurzfristige Verabreichung (d. h. 30 Tage oder weniger), besondere Indikationen (z. B. lebensbedrohliche Erkrankungen, ungedeckter medizinischer Bedarf, seltene Krankheiten).
Wenn Dosen einer Impfstoffcharge (Produktionseinheit) zu hohe Konzentrationen an elementaren Verunreinigungen enthalten, die nicht unter die oben genannten Ausnahmefälle fallen, erhält die Impfstoffcharge keine staatliche Chargenfreigabe für Deutschland durch das Paul-Ehrlich-Institut.
Aktualisiert: 28.03.2024
Stimmt es, dass in Impfstoffen Hilfsstoffe verwendet werden können, die in Arzneimitteln nicht erlaubt sind?
Nein.
Impfstoffe können pharmazeutische Hilfsstoffe enthalten, die vom Arzneimittelhersteller selbst hergestellt oder von entsprechenden Unternehmen bezogen werden. Solche Substanzen werden teilweise als Laborchemikalien für unterschiedlichste Anwendungen angeboten. Der Hersteller versieht die Produktinformationen zu diesen Laborchemikalien in der Regel mit einem Warnhinweis, dass sie nicht für die Anwendung am Menschen geeignet sind. Dies kann zu der fälschlichen Annahme führen, dass sie generell nicht bei Menschen angewandt werden können.
Sobald solche Substanzen in Arzneimitteln verwendet werden, muss ihre Eignung für die Anwendung am Menschen vom Hersteller und im Rahmen der Arzneimittelzulassung z. B. durch das Paul-Ehrlich-Institut sorgfältig geprüft und bewertet werden. Ein Zulassungsantrag enthält entsprechende Informationen zur Qualität und Herstellung. Die o. g. Prüfung erfolgte auch wie üblich bei der Zulassung der mRNA-Impfstoffe.
Aktualisiert: 19.08.2024
Warum werden zur Herstellung einiger Impfstoffe Zellkulturen aus humanem fetalen Gewebe eingesetzt?
Da Viren eine lebende Zelle benötigen, um sich zu vermehren, ist eine tierische oder menschliche Zellkultur (Zelllinie) notwendig, um Impfviren zu produzieren. Je nach Virustyp haben sich dafür verschiedene Zelltypen oder Zelllinien als besonders geeignet erwiesen. Bei Influenza-Impfstoffen sind dies z.B. bisher primär embryonierte Hühnereier. Masernviren und Mumpsviren werden auf Hühnerfibroblasten vermehrt, Rötelnviren und Windpockenviren auf humanen diploiden Zellen (MRC-5).
Für die Impfstoffproduktion der in Deutschland verkehrsfähigen Impfstoffe wurden bis zur Entwicklung der COVID-19-Impfstoffe zwei Zelllinien aus menschlichem Lungengewebe genutzt. Der Wissenschaftler L. Hayflick entwickelte 1961 die Zelllinie WI-38, der Wissenschaftler J. P. Jacobs entwickelte 1966 die Zelllinie MRC-5 (Medical Research Council). Diese Zelllinien werden auch als humane diploide Zellen (HDC) bezeichnet.
Mit der Entwicklung und Zulassung von Vektorimpfstoffen, mit denen die durch das SARS-CoV-2 Virus verursachte Erkrankung COVID-19 verhindert werden sollen, sind zwei weitere Zelllinien hinzugekommen.
Bei diesen Vektorimpfstoffen wird ein abgeschwächtes Virus als Transportmittel (Vektor) für einen ungefährlichen Teil der Erbinformation von SARS-CoV-2 in wenige Körperzellen benötigt. Bei Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson&Johnson werden dafür Adenoviren verwendet.
Im Fall von Vaxzevria erfolgt die Vermehrung dieser Viren auf der Zelllinie 293 HEK (Human Embryonic Kidney), im Fall des Impfstoffs von Johnson&Johnson auf der Zelllinie PER.C6 (aus humanen fötalen Retinazellen). Die Zelllinie 293 HEK wurde 1973 von Frank. L. Graham, Doktorand bei Alex J. van der Eb etabliert.
Die Zelllinie PER-C6 wurde im Jahr 1998 von Frits J. Fallaux, ebenfalls im Labor von van der Eb, durch eine Immortalisierung von embryonalen Retinazellen erzeugt. Diese stammten von einem 1985 abgetriebenen Fötus.
Der Begriff "Zelllinie" bedeutet, dass diese Linie einmalig angelegt wurde und seitdem kontinuierlich vermehrt und eingefroren wird. Die Zellen werden in Kultur gehalten. Es werden nicht, wie häufig zu lesen, immer wieder neue Föten benötigt. In keinem Fall wurde ein Fötus abgetrieben, um als Ausgangsmaterial für die Etablierung einer Zellkultur zu dienen.
Aktualisiert: 28.03.2024
Sind Mikro-/Nanochips in Impfstoffen enthalten?
Nein. Alle Inhaltsstoffe sind in der jeweiligen Fachinformation aufgeführt.
Aktualisiert: 20.03.2024
Warum enthalten die zugelassenen mRNA-Impfstoffe Lipidnanopartikel?
Die zugelassenen mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 – Comirnaty und COVID-19 Vaccine Moderna – enthalten Lipidpartikel, in die die mRNA verpackt ist. Diese werden aufgrund ihrer Größe (< 100 nm) auch als Lipidnanopartikel (LNP) bezeichnet. Bei dem Begriff "Partikel" ist aber zu bedenken, dass es sich hier nicht um nicht abbaubare Feststoffpartikel (Metalle, Kunststoffe etc.) handelt, sondern um Fettkügelchen, die ähnlich wie biologische Zellmembranen aus einer Phospholipidschicht aufgebaut sind. Sie fungieren als Träger und schützen die ansonsten instabile mRNA. Vor allem aber sorgen die LNP dafür, dass die mRNA nach Impfung in die Zellen (vor allem rund um die Injektionsstelle) aufgenommen und in der Zelle freigesetzt wird, um abgelesen zu werden.
Aktualisiert: 19.08.2024
Sind bei bivalenten mRNA-Impfstoffen beide mRNA-Sequenzen in den Lipiden gemischt oder enthalten die Lipide jeweils nur eine Sequenz?
Beide Varianten sind möglich. Es ist möglich, erst die mRNA zu mischen und diese dann in Lipidvesikel aufnehmen zu lassen, oder zuerst die Lipidvesikel mit der jeweiligen mRNA zu erzeugen und im Anschluss die Lipidvesikel zu mischen.
Aktualisiert: 24.07.2024
Was wissen wir über die Sicherheit der Lipidnanopartikel in mRNA-Impfstoffen?
Die Lipidnanopartikel (LNP) ähneln den sogenannten Liposomen (Fettkörperchen), die als Träger für Arzneistoffe in der Medizin schon seit über 20 Jahren eingesetzt werden (z.B. Myocet liposomal, Caelyx pegylated liposomal, DaunoXome, AmBisome). In einem weiteren zugelassenen Arzneimittel sind therapeutische RNA-Moleküle in sehr ähnlichen LNP verpackt (Onpattro). Bei diesen Arzneimitteln werden im Vergleich zur Impfung deutlich höhere Lipidmengen intravenös verabreicht. Auch gab es bereits zugelassene Impfstoffe mit ähnlichem Aufbau, sogenannte virosomale Impfstoffe, z. B. Epaxal gegen Hepatitis A oder Inflexal gegen Influenza. Virosomen sind ebenfalls Phospholipidvesikel, die auf der Oberfläche virale Hüllproteine tragen. Über diese Impfstoffe liegen viele Jahre Erfahrung mit einem guten Sicherheitsprofil vor. Sie befinden sich derzeit nicht mehr auf dem Markt, was jedoch nicht auf Sicherheitsbedenken beruht.
Die Struktur der LNP bilden – wie in biologischen Membranen auch – Phospholipide mit darin eingelagertem Cholesterin. Die verschiedenen LNP enthalten darüber hinaus weitere Lipidbestandteile, die spezielle Eigenschaften vermitteln. Da alle Lipide mit körpereigenen Lipiden identisch bzw. ihnen sehr ähnlich sind, gelten LNP als "biologisch abbaubar", d. h., es ist davon auszugehen, dass sie im Körper ähnlich wie Nahrungslipide enzymatisch abgebaut werden und weitgehend in den körpereigenen Fettstoffwechsel eingehen.
Die mögliche Toxizität jeder dieser neuartigen Impfstoffzubereitungen wurde vor der Zulassung in präklinischen Toxizitätstests geprüft.
Aktualisiert: 19.08.2024
Warum enthalten manche Impfstoffe Aluminiumverbindungen?
Aluminiumverbindungen in Impfstoffen dienen der Wirkverstärkung. Viele inaktivierte Impfstoffe, wie zum Beispiel Impfstoffe gegen Keuchhusten, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Meningokokken oder auch Tetanus- und Diphtherie-Impfstoffe, enthalten Aluminiumverbindungen als Wirkverstärker. Die Wirkverstärkung ist erforderlich, weil solche Impfstoffe nur abgetötete Erreger oder Teile davon enthalten, die das Immunsystem ohne Wirkverstärker nicht ausreichend stimulieren. Hier hilft der Wirkverstärker dem Immunsystem, einen wirksamen Immunschutz aufzubauen.
Der Gehalt an Aluminiumverbindungen aller in Deutschland und Europa zugelassenen Impfstoffe liegt deutlich unter dem erlaubten Grenzwert, der im Europäischen Arzneibuch vorgegeben ist.
Jeder Mensch nimmt tagtäglich Aluminium in gebundener Form über die Luft, das Trinkwasser und die Nahrung auf. Die zusätzliche Aufnahme von Aluminiumverbindungen über Impfungen im Leben eines Menschen ist im Vergleich dazu minimal.
Abgeschwächte Lebendimpfstoffe benötigen keinen Wirkverstärker. Dazu gehören zum Beispiel die Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen).
Aktualisiert: 09.09.2024
Enthalten Impfstoffe Quecksilber?
In Deutschland im Verkehr befindliche zugelassene Impfstoffe sind thiomersalfrei, d.h. frei von Quecksilberverbindungen. Nur pandemische und zoonotische inaktivierte Influenza-Impfstoffe in Mehrdosenbehältnissen können organische Quecksilberverbindungen als Konservierungsmittel enthalten. Sie kommen aber außerhalb einer entsprechenden Pandemie nicht zum Einsatz.
Aktualisiert: 09.09.2024