Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Das "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention" soll insbesondere Kinder besser vor Masern schützen. Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte, Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen sowie für Leitungen von Einrichtungen und die Ärzteschaft finden Sie auf der Informationsseite www.masernschutz.de. Die Inhalte der Seite wurden gemeinsam vom Bundesgesundheitsministerium, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Robert Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut erarbeitet.
www.masernschutz.de
Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Das "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention" soll insbesondere Kinder besser vor Masern schützen. Ausführliche Informationen zur Impfung gegen Masern wurden gemeinsam vom Bundesgesundheitsministerium, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Robert Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut erarbeitet. Dort finden sich Antworten zur Impfstoffzusammensetzung, zur Frage warum ein Mehrkomponentenimpfstoff verimpft werden soll etc.