Paul-Ehrlich-Institut

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FAQ – Häufig gestellte Fragen: Chargenprüfung

Welche Arzneimittel unterliegen in Deutschland einer staatlichen Chargenprüfung und -freigabe?

Gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) § 32 Staatliche Chargenprüfung darf die Charge (Produktionseinheit) eines Impfstoffs, eines Serums oder eines Allergens in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine staatliche Chargenprüfung erfolgt ist und die Charge von der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel freigegeben wurde. Die Richtlinien der Europäischen Union und des Europäischen Arzneibuchs ergänzen diese nationale Regelung.

Aktualisiert: 06.11.2024

Wie überprüft das Paul-Ehrlich-Institut die Qualität und Sicherheit von Chargen von Arzneimitteln, die in seiner Zuständigkeit liegen?

Das Paul-Ehrlich-Institut überprüft, ob die Charge gemäß den Herstellungs- und Kontrollmethoden produziert und getestet wurde, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den Anforderungen der Zulassung entsprechen. Wie andere europäische amtliche Arzneimittelkontrolllabore (Official Medicines Control Laboratories, OMCL) führt das Institut Prüfungen für Impfstoffe, aus Blutplasma hergestellte Produkte sowie Immunglobuline auf der Grundlage produktspezifischer OCABR-Leitlinien (Official Control Authority Batch Release Guidelines) durch. Diese Leitlinien legen fest, welche experimentellen Tests notwendig sind und welche Dokumente der pharmazeutische Unternehmer zusammen mit dem Antrag auf Chargenprüfung einreichen muss. Die Prüfungen werden vom Europäischen Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare, EDQM) spezifiziert.

Aktualisiert: 06.11.2024

Wie erfolgt die Auswahl der Probe für die Chargenprüfung?

Die Auswahl der Proben für die Chargenprüfung erfolgt durch den Hersteller nach klar definierten Vorgaben, die in den produktspezifischen Leitlinien zur offiziellen Chargenfreigabe (Official Control Authority Batch Release, OCABR) beschrieben sind. Diese Leitlinien werden vom Europäischen Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare, EDQM) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Die Proben müssen repräsentativ für die gesamte Charge sein, um eine aussagekräftige Prüfung zu gewährleisten.

Aktualisiert: 06.11.2024

Was wird konkret bei der Chargenprüfung geprüft?

Das Verfahren zur Chargenfreigabe durch die amtlichen Arzneimittelkontrolllabore (Official Medicines Control Laboratories, OMCL) innerhalb der EU – darunter das Paul-Ehrlich-Institut – beinhaltet eine kritische Bewertung des Produktions- und Kontrollprotokolls des Herstellers sowie in der Regel die Untersuchung von Proben, die vom Hersteller nach den OCABR-Leitlinien (Official Control Authority Batch Release Guidelines) eingereicht wurden. Die zu prüfenden Parameter sind produktspezifisch.

Beispielsweise umfassen die vom OMCL durchzuführenden experimentellen Chargenprüfungen bei mRNA-Impfstoffen grundsätzlich folgende Qualitätsindikatoren:

  • visuelle Überprüfung der Beschaffenheit (visual control),
  • Nachweis der Identität der im Impfstoff enthaltenen wirksamen Substanz (identity),
  • Bestimmung des Wirkstoffgehalts (potency),
  • Prüfung der Integrität der wirksamen Substanz (integrity).

Aktualisiert: 06.11.2024

Wie lange dauert die Chargenprüfung?

Im § 32 Arzneimittelgesetz (AMG) Staatliche Chargenfreigabe ist festgelegt, dass die für die unter Chargenprüfungspflicht stehenden Arzneimittel zuständige Bundesoberbehörde – in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut – innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der zu prüfenden Chargenprobe eine Entscheidung über die Freigabe treffen muss. Diese gesetzliche Frist wird in der Praxis jedoch selten ausgeschöpft. Bei einem Teil der Chargenprüfungen ist nur eine Prüfung der eingereichten Dokumente erforderlich, was rasch erfolgt. Die experimentelle Prüfung dauert einige Tage bis wenige Wochen.

Häufig erfolgt die Chargenprüfung parallel zu den Tests, die der Hersteller selbst noch durchführt. Dadurch kann Zeit gespart werden, da beide Prüfungen gleichzeitig ablaufen.

Die Chargenprüfung geht immer der Chargenfreigabe voraus. Nur vollständig geprüfte Chargen können vom Paul-Ehrlich-Institut für den deutschen Markt freigegeben werden.

Aktualisiert: 06.11.2024

Ist die gleichbleibende Qualität der Arzneimittel mit verpflichtender Chargenprüfung gewährleistet?

Ja.

In den Zulassungsunterlagen des jeweiligen Arzneimittels sind detaillierte Vorgaben zu den Herstellungsschritten und Kontrollen festgelegt, die erforderlich sind, um eine gleichbleibend hohe Qualität jeder Charge zu gewährleisten. Die Zulassungsdokumente enthalten auch die Spezifikationen (Anforderungen) für die Chargenprüfung.

Zusätzlich zu den vom Unternehmen durchgeführten (experimentellen) In-House-Chargenprüfungen gibt es in der Regel weitere – ebenfalls experimentelle – Überprüfungen an Stichproben jeder produzierten Charge durch offizielle Arzneimittelkontrolllabore (Official Medicines Control Laboratories, OMCL) in der EU. Das Paul-Ehrlich-Institut fungiert als OMCL für bestimmte Arzneimittel, darunter auch verschiedene Impfstoffe.

OMCL prüfen entsprechend der festgelegten Vorgaben die Charge. Nur wenn das Arzneimittel die im Zulassungsdokument genannten Kriterien und Spezifikationen erfüllt und auch die Dokumentation des Herstellungsprozesses durch den Hersteller inklusive der darin vorgesehenen Kontrollen vollständig und korrekt sind, erteilt das Paul-Ehrlich-Institut die staatliche Chargenfreigabe für den deutschen Markt. So ist die hohe und gleichbleibende Qualität für jede Charge gewährleistet. Unterschiede zwischen einzelnen Chargen sind nur in einem engen Rahmen innerhalb der Spezifikationen erlaubt.

Aktualisiert: 06.11.2024

Muss die Chargenfreigabe für Impfstoffe, Sera und Allergene zwingend durch das Paul-Ehrlich-Institut erfolgen?

Ja. Gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) § 32 ist für Impfstoffe, Sera und Allergene in Deutschland eine staatliche Chargenprüfung erforderlich, bevor diese Arzneimittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Da diese Arzneimittel in den Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts fallen, erfolgt die staatliche Chargenfreigabe in Deutschland durch dieses Institut.

Das Paul-Ehrlich-Institut muss jedoch nicht zwangsläufig selbst die Chargenprüfung durchführen. Es erkennt auch die Ergebnisse eines anderen für das Arzneimittel zuständigen amtlichen Arzneimittelkontrolllabors (Official Medicinal Laboratory, OMCL) aus der EU an und gibt auf dieser Grundlage die Chargen frei, sofern die Prüfungen den europäischen Standards entsprechen.

Aktualisiert: 06.11.2024

Was passiert nach der Chargenfreigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut?

Nach der staatlichen Chargenfreigabe kann das Arzneimittel in Deutschland in Verkehr gebracht und angewandt werden.

Aktualisiert: 06.11.2024

Kommt es vor, dass das Paul-Ehrlich-Institut Chargen nicht freigibt?

Das Paul-Ehrlich-Institut verweigert die Chargenfreigabe, wenn die im Zulassungsdokument festgelegten Kriterien und Spezifikationen nicht erfüllt werden. Das kommt jedoch sehr selten vor, da während des gesamten Produktionsprozesses festgelegte strenge Qualitätskontrollen vom Hersteller durchgeführt werden, die potenzielle Mängel frühzeitig aufdecken. Arzneimittel, die beim Hersteller zur Endproduktprüfung gelangen, wurden daher bereits intensiv überwacht und entsprechen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den in der Zulassung geforderten Qualitätsstandards.

Für den Antrag auf Chargenfreigabe muss der Hersteller ein Prüfprotokoll für die jeweilige Charge erstellen und einreichen. Zeigt eine Charge eines Arzneimittels im Rahmen dieser Prüfung Mängel auf, wird für die Charge die staatliche Chargenfreigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut verweigert.

In der Regel beantragt der Hersteller erst gar nicht die Chargenfreigabe beim Paul-Ehrlich-Institut, wenn bereits im Vorfeld festgestellt wurde, dass die Charge nicht die geforderten Produktspezifikationen erfüllt.

Aktualisiert: 06.11.2024