Glossar
Das Paul-Ehrlich-Institut bietet in diesem Glossar Definitionen an, die den Nutzerinnen und Nutzern helfen sollen, die regulatorische und biomedizinische Terminologie zu verstehen. Die Definitionen können vom juristischen und medizinischen Sprachgebrauch in Deutschland und Europa abweichen.
National Competent Authority
Eine Arzneimittelagentur in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Nebenwirkungen
Nebenwirkungen sind nach § 4 Abs. 13 Arzneimittelgesetz (AMG) "schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf das Arzneimittel". Es spielt keine Rolle, ob die Nebenwirkung bei bestimmungsgemäßen Gebrauch - d.h. entsprechend den Vorgaben der Packungsbeilage oder der Fachinformation - aufgetreten ist oder ob sie mit einer Überdosierung, einem Medikationsfehler, Missbrauch, Fehlgebrauch oder im Rahmen der beruflichen Exposition aufgetreten ist.