Aktuelles – 10.04.2025
Arzneimittelsicherheit
Vorsicht bei kommerziellen Behandlungsangeboten mit nicht zugelassenen / nicht genehmigten Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP)
Pharmakovigilanzbericht zur Anwendung der COVID-19-Impfstoffe – Sachstand 31.12.2024
FAQ: Was ist bei der Nutzung der öffentlichen Daten zu Verdachtsfallmeldungen von Nebenwirkungen zu beachten?
Veterinärmedizin
Tag der Tierarzneimittelsicherheit 2025 – Unerwünschte Ereignisse melden, um die Sicherheit von Tierarzneimitteln zu verbessern
Internationale Arbeit
CHMP-Meeting-Highlights März 2025
Hinweis zum Thema Impfschäden
Das Paul-Ehrlich-Institut ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Impfschadensanerkennung nicht zuständig.
Dem Paul-Ehrlich-Institut liegen keine Informationen, Zahlen/Daten zu Impfschadensverfahren vor.
Verfahren zur Anerkennung von Impfschäden nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) XIV werden ausschließlich vom Landesversorgungsamt des Bundeslandes bearbeitet, auf dessen Gebiet die Impfung durchgeführt wurde. Informationen zur zuständigen Behörde, zu Entschädigungen bei behördlichen Maßnahmen und Zahlungsverpflichteten bieten die §§ 4, 5 und 113 SGB XIV.
Wichtige Kurzlinks für Ihre Recherchen
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