Bekanntmachung über die Einführung von Formularen für die Einreichung von Anträgen zur Genehmigung von Gewebezubereitungen (vom 14. Dezember 2007)
Sie finden diese Bekanntmachung im Original im Bundesanzeiger Nr. 242 vom 29.12.2007, S. 8419
Zur Erleichterung des Aufwandes für den Antragsteller bzw. pharmazeutischen Unternehmer und zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens bei der Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung von Gewebezubereitungen gemäß § 21a Abs.1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) bietet das Paul-Ehrlich-Institut die Möglichkeit der Verwendung von Formularen.
Die Formulare sind auf der Internet-Seite des Paul-Ehrlich-Instituts abrufbar.
Langen, den 14. Dezember 2007
Paul-Ehrlich-Institut
– Bundesamt für Sera und Impfstoffe –
Prof. Dr. med. J. L ö w e r
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