6. Bekanntmachung zur Anzeige von Nebenwirkungen und Arzneimittelmissbrauch nach § 63b Abs. 1 bis 9 des Arzneimittelgesetzes (AMG)
Aufgrund von Änderungen des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist (sog. 15. AMG-Novelle), war eine Überarbeitung der bisher gültigen 5. Bekanntmachung notwendig. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben diese Bekanntmachung nach Diskussion mit dem Bundesministerium für Gesundheit aktualisiert. Sie soll als 6. Bekanntmachung im Bundesanzeiger zeitnah publiziert werden. Ein konkretes Datum ist allerdings noch nicht bekannt. Für die pharmazeutischen Unternehmer besteht aber schon jetzt die Möglichkeit, ihre Prozesse an die Vorgaben dieser 6. Bekanntmachung anzupassen.
6. Bekanntmachung zur Anzeige von Nebenwirkungen und Arzneimittelmissbrauch nach § 63b Absatz 1 bis 9 des Arzneimittelgesetzes (AMG)
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