Paul-Ehrlich-Institut

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Bekanntmachung Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen - Erste Fortschreibung gemäß §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz und § 16b Transplantationsgesetz - Vom 3. April 2019

Bekanntmachung im Original im Bundesanzeiger BAnz AT 27.05.2019 B6

Die vom Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2018 auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats beschlossene Richtlinie wird nachstehend bekannt gegeben (Anlage).

Das Einvernehmen der zuständigen Bundesoberbehörde erklärte der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts mit Schreiben vom 20. Februar 2019.

Langen, den 3. April 2019
N0.05.02.06/0007#0005

Paul-Ehrlich-Institut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel

Prof. Dr. K. Cichutek

Aktualisiert: 28.05.2019