Paul-Ehrlich-Institut

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Wer darf Blut spenden und wer nicht?

In Deutschland wurde in den letzten Jahren ein sehr hohes Sicherheitsniveau durch eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen bei der Auswahl von Personen, die Blut spenden möchten, erreicht. Dazu gehören sowohl eine verpflichtende Testung auf bestimmte Infektionserreger, wie z. B. HIV, Hepatitis B- und C-Virus und den Syphilis-Erreger T. pallidum, als auch eine Anamnese mit detaillierter Befragung der spendewilligen Person zu aufgetretenen Erkrankungen, durchgemachten Infektionen, Impfungen, Reisen und Sexualverhalten, die u. U. zu einem Ausschluss oder zu einer Rückstellung von der Blutspende führen können. Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos, das zu einer Rückstellung von der Spende führt, hat nach der neuen Gesetzgebung (s. §12 a Transfusionsgesetz vom 16.03.2023) auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person zu erfolgen. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder ihrer Sexualpartnerinnen und Sexualpartner sowie die Transgeschlechtlichkeit werden bei der Bewertung des Risikos nicht berücksichtigt. Dieses Vorgehen soll zur Vermeidung von Diskriminierung bei der Spenderauswahl beitragen.

Beispiele für den Ausschluss von der Blutspende sind:

  • Personen mit bestimmten Krankheiten (zum Teil auch zum Eigenschutz),
  • Personen mit dem Risiko der Übertragung spongiformer Enzephalopathien (TSE),
  • Personen, die Xenotransplantate oder Frischzellen tierischen Ursprungs erhalten haben,
  • Personen, die Drogen konsumieren oder Medikamente missbräuchlich einnehmen,
  • Personen bei denen bestimmte Infektionen nachgewiesen wurden, wie z.B. HIV oder HCV.

Beispiele für die zeitlich begrenzte Rückstellung von der Blutspende sind:

  • Personen nach Rückkehr aus einem Malaria-Endemiegebiet. Eine Rückstellung erfolgt für 6 Monate ab dem Tag der Rückkehr.
  • Personen mit einem Sexualverhalten, das ein innerhalb der letzten 4 Monate deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt. Eine Rückstellung erfolgt für 4 Monate.
  • Personen nach Tätowierungen sowie anderen kosmetischen Eingriffen mit Haut- oder Schleimhautverletzungen (z. B. Ohrlöcher, Piercings, transdermale Implantate, Cutting, Branding, permanentes Make-Up). Eine Rückstellung erfolgt für 4 Monate.
  • Personen nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen. Eine Rückstellung erfolgt für 4 Wochen nach Impfung.
  • Personen nach Rückkehr aus einem West-Nil-Virus-Endemiegebiet in der Zeit zwischen dem 1. Juni und 30. November eines jeden Jahres. Eine Rückstellung erfolgt für 4 Wochen.

Die vollständige inhaltliche Aufzählung aller Ausschluss- und Rückstellungskriterien ist in der Richtlinie Hämotherapie in Kapitel 2.2.4.3 Anforderungen an den Spender (Ausschlusskriterien/Rückstellungskriterien) aufgeführt.

Aktualisiert: 15.09.2023